
32 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 22. April) – Antragsfrist der Stabilisierungshilfe für Hotels und Gaststätten verlängert
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Donnerstag, 22. April, 32 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von elf Städten und Gemeinden des Landkreises. Es handelt sich in mindestens 19 Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekann-ten Fällen. 26 Personen befinden sich in häuslicher Isolation, sechs Person werden stationär behandelt. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4595.
40 weitere Personen genesen
Inzwischen sind 40 weitere und damit insgesamt 4086 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 426 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 5 (+1), Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 97 (+8), Boxberg: 29, Creglingen: 9, Freudenberg: 8 (+2), Großrinderfeld: 10 (+2), Grünsfeld: 12 (+1), Igersheim: 8 (+1), Königheim: 8 (+1), Külsheim: 41 (+1), Lauda-Königshofen: 35 (+2), Niederstetten: 16, Tauberbischofsheim: 52 (+3), Weikersheim: 11, Werbach: 4, Wertheim: 75 (+10) und Wittighausen: 4.
44 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen
Bei 44 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 686 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Eine Schulklasse und vier Kindergartengruppen in Tauberbischofsheim betroffen
Aufgrund eines Infektionsfalls bei einem Kind musste eine Klasse der Christophorus-Schule in Tauberbischofsheim in Quarantäne verfügt werden. Es handelt sich um ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt Lernen für die Jahrgangsstufen 1 bis 9. Ebenfalls in der Kreisstadt wurden jeweils zwei Gruppen des Katholischen Kindergartens St. Lioba und des Katholischen Kindergartens St. Martin wegen Infektionsfällen unter Quarantäne gestellt.
Gesamte Median-Klinik Hohenlohe unter Quarantäne
In Bad Mergentheim wurde nach weiteren Infektionsfällen die gesamte Median-Klinik Hohenlohe unter Quarantäne gestellt. Bislang galt diese nur für einen Teil der Einrichtung. Die Quarantäne umfasst ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp.
Sieben-Tage-Inzidenz am Mittwoch bei 130,7
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Mittwoch, 21. April, gemäß der Berechnung des Landesgesundheitsamtes (LGA) bei 130,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (15. bis 21. April) je 100.000 Einwohner. Eine Woche zuvor, am Mittwoch, 14. April, lag der LGA-Wert bei 185,0. Der aktuelle Wert für Donnerstag, 22. April, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Hotels und Gaststätten: Mehr Zeit für Auswahl des richtigen Hilfsprogramms
Die Landesregierung hat die Antragsfrist der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II vom 28. April auf den 30. Juni 2021 verlängert. Damit erhalten die durch die Corona-Pandemie besonders getroffenen Betriebe des Gastgewerbes mehr Zeit, individuell und bedarfsgerecht das für sie richtige Hilfsprogramm zu wählen. Die Antragsberechtigung der Stabilisierungshilfe II ist an die Überbrückungshilfe III des Bundes geknüpft. Um die Stabilisierungshilfe II beantragen zu können, müssen Antragsteller nachweisen, dass der rechnerische Zuschuss aus der Stabilisierungshilfe II mindestens zehn Prozent über dem rechnerischen Zuschuss aus der Überbrückungshilfe III liegt.
Nachdem Gaststätten und Hotels seit fast einem halben Jahr geschlossen sind, entstehen ihnen laut der Landesregierung enorme Einbußen, die aus eigener Kraft nicht zu stemmen sind. In dieser Situation solle den Unternehmen das Leben nicht durch knappe Fristen zusätzlich erschwert werden. Auf entsprechende Rückmeldungen aus der Praxis wurde nun flexibel und unbürokratisch reagiert. Dies gilt umso mehr, als das landeseigene Stabilisierungshilfeprogramm für das Hotel- und Gaststättengewerbe immer als eine Alternative für die Unternehmen gedacht war, die von der Überbrückungshilfe III nicht in vollem Maße profitieren können. Für die Abwägung und richtige Wahl stehe jetzt ausreichend Zeit zur Verfügung, insbesondere um die jüngst angekündigten Verbesserungen der Überbrückungshilfe III in die Rechnung einzubeziehen.
Das für die erste Jahreshälfte 2021 zentrale, branchenoffene Corona-Hilfsprogramm ist die nunmehr verbesserte Überbrückungshilfe III. So wird beispielsweise die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, von 90 Prozent auf bis zu 100 Prozent erhöht. Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, können ergänzend einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 40 Prozent erhalten.
Die im Frühjahr 2020 von der Landesregierung beschlossene Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe wurde im Februar 2021 als Stabilisierungshilfe II für das erste Quartal 2021 fortgeführt. Ziel ist es, eine Insolvenzwelle auf breiter Front in dieser besonders schwer von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Branche zu vermeiden.
Die Stabilisierungshilfe II kann für einen bis zu dreimonatigen Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2021 beantragt werden. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Sozialunternehmen des Gastgewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die wenigstens 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Tätigkeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe erzielen. Die Förderung errechnet sich über die Beschäftigtenzahl im Unternehmen und wird bis zur vollen Höhe des Liquiditätsengpasses im beantragten Förderzeitraum gewährt. Antragsberechtigte Betriebe können eine Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3000 Euro zuzüglich bis zu 2000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten. Die Liquiditätsberechnung muss von einer prüfenden dritten Person bescheinigt werden, beispielsweise einem Steuerberater oder einer Rechtsanwältin.
Vereinfachte Stundungsanträge bis 30. Juni verlängert
Unabhängig davon habendie Finanzministerien der Länder sich darauf verständigt, auch die Möglichkeiten vereinfachter Stundungsanträge für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bis 30. Juni zu verlängern. Die Stundungen oder Herabsetzungen sollen den Unternehmen rasch und unkompliziert Liquidität verschaffen. Dank der Vereinfachung müssen bei Anträgen auf Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer keine strengen Voraussetzungen für Nachweise erfüllt werden. Ursprünglich wäre die Erleichterung am 31. März ausgelaufen. Seit dem Frühjahr 2020 können Betriebe, die von der Pandemie betroffen sind, in einem vereinfachten Verfahren Stundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen beantragen, ohne dass darauf Zinsen oder Säumniszuschläge erhoben werden. Auch Vollstreckungsmaßnahmen sind ausgesetzt.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de
Quelle Rki/Arcgis: