3325 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 14. bis 20. März) – Land nutzt Übergangsregel des neuen Infektionsschutzgesetzes
Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Montag, 14., bis Sonntag, 20. März, insgesamt 3325 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit wurde erstmals seit Beginn der Pandemie die Marke von 3000 Fällen innerhalb einer Woche überschritten. Von den neu hinzugekommenen Fällen wurden 334 am Montag, 366 am Dienstag, 640 am Mittwoch und am 575 am Donnerstag festgestellt. Am Freitag wurden 870 Fälle gemeldet. Dies ist bislang die höchste Zahl an neuen Fällen einer Coronavirus-Infektion innerhalb eines Tages im Main-Tauber-Kreis. Am Samstag kamen nochmal 238 und am Sonntag 302 Fälle hinzu. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 31.556.
3571 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 3109 Personen auf 27.819. Somit sind derzeit 3571 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die von Montag bis Sonntag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 75, Assamstadt: 43, Bad Mergentheim: 460, Boxberg: 154, Creglingen: 84, Freudenberg: 101, Großrinderfeld: 117, Grünsfeld: 96, Igersheim: 165, Königheim: 77, Külsheim: 188, Lauda-Königshofen: 336, Niederstetten: 118, Tauberbischofsheim: 399, Weikersheim: 211, Werbach: 135, Wertheim: 528 und Wittighausen: 38.
Sechs weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt
Das Gesundheitsamt hat in der vergangenen Woche sechs weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um vier Frauen im Alter von über 90, über 85, über 75 und über 60 Jahren sowie um zwei Frauen im Alter von über 80 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 166 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 40 im Jahr 2022.
Indikatoren für das Pandemiegeschehen
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 20. März, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 2506,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (14. bis 20. März) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 7,6. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 253.
Die aktuellen Werte für Montag, 21. März, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
In der vergangenen Woche 259 Impfungen im RIS
In der vergangenen Woche wurden im Regionalen Impfstützpunkt (RIS) des Main-Tauber-Kreises in der Tauber-Franken-Halle in Königshofen an den vier Impftagen von Donnerstag, 17., bis Sonntag, 20. März, insgesamt 16 Erst-, 13 Zweit-, 95 Dritt- und 135 Viertimpfungen vorgenommen. Somit wurden in der vergangenen Woche im RIS 259 Impfdosen bzw. von Donnerstag bis Sonntag im Schnitt 65 Impfdosen täglich verabreicht. In der dritten Woche, in der der Impfstoff des Herstellers Novavax angeboten wurde, wurde dieses Vakzin 13 Mal nachgefragt.
Bislang erhielten dort seit dem Start des RIS insgesamt 496 Personen ihre erste, 1296 Personen ihre zweite, 9388 Personen ihre dritte und 516 ihre vierte Impfung. Insgesamt wurden bislang also 11.696 Impfdosen im RIS gegeben. Das RIS ist noch bis einschließlich Donnerstag, 31. März, jeweils donnerstags bis sonntags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Impfungen sind auch ohne Voranmeldung möglich.
Termine für die Impfung können vorab unter www.main-tauber-kreis.de/impfen gebucht werden.
Maskenpflicht in Innenräumen und Zugangsbeschränkungen bleiben bestehen
Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land Baden-Württemberg die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum Samstag, 2. April, ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.
Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung, da diese im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen sind. Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis Samstag, 2. April, bestehen. Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Testnachweispflichten. Bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin unverändert die 3G-Regel.
2G-Plus, also mit zusätzlichem Test, gilt in Diskotheken und Clubs. Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen, zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs. Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung von 1,5 Metern bleibt erhalten.
Die Landesregierung teilte mit, dass das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes nicht zur derzeitigen Corona-Lage passe. Das Virus habe sein Gesicht verändert, aber die Pandemie sei mitnichten vorbei. Mitten in diese erneute Welle komme jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz, das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsehe, und das den Ländern einen völlig unzureichenden Instrumentenkasten an die Hand gebe. Deshalb habe das Land von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht, um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können staatlichen Verdienstausfall beantragen
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich.
Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Quarantäne waren. Nicht mehr nötig ist laut Gesundheitsministerium eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde oder des zuständigen Gesundheitsamtes. Selbstverständlich bleibe die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das nicht möchte, könne weiterhin eine Quarantäne-Bescheinigung beantragt werden, sagte das Ministerium.
Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen und auch die Mitarbeitenden der Ordnungsämter und Gesundheitsämter sowie der Regierungspräsidien deutlich entlastet würden und Bürokratie abgebaut werde. Die Antragstellung werde damit möglichst unkompliziert gestaltet und habe das Ziel, den Verdienstausfall so schnell wie möglich auszuzahlen.
Wer positiv getestet wird, muss zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin des oder der Getesteten kann dann beim Staat Entschädigungszahlungen beantragen und zwar über das Online-Portal „Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz“. Die Regierungspräsidien bearbeiten die Anträge.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de
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