Zwölf neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 22. April) – 211 an Covid-19 Erkrankte sind wieder gesund
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 22. April, zwölf neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 343. Die neu infizierten Personen befinden sich teils in stationärer, teils in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet.
Die 343 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 111 (+3), Boxberg: 14 (+2), Creglingen: 17 (+1), Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 12, Igersheim: 23 (+1), Külsheim: 5, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27 (+3), Niederstetten: 31 (+1), Tauberbischofsheim: 23, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 19 (+1) und Wittighausen: 4.
211 wieder genesene Patienten
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 211 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 51, Boxberg: 4, Creglingen: 12, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 7, Grünsfeld: 7, Igersheim: 13, Külsheim: 3, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 17, Niederstetten: 24, Tauberbischofsheim: 16, Weikersheim: 25, Werbach: 5, Wertheim: 15, Wittighausen: 1.
Notbetreuung von Kindern wird ab 27. April ausgeweitet
Während das wirtschaftliche Leben langsam wieder hochfährt, bleiben Kindertageseinrichtungen sowie Kindergärten bis auf weiteres geschlossen. Das Kultusministerium hat deshalb entschieden, die Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in Baden-Württemberg auszuweiten. Dadurch sollen Eltern, die einer präsenzpflichtigen Arbeit nachgehen, entlastet werden.
So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben. Grundsätzlich berücksichtigt werden auch Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Eltern müssen eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Die Notbetreuung findet wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt. Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße, in Schulen höchstens die Hälfte des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers. In der Kindertagespflege sind Gruppen mit bis zu fünf Kindern in der Notbetreuung zulässig.
Die Träger der Einrichtungen können in der erweiterten Notbetreuung vom Mindestpersonalschlüssel abweichen, sofern die Aufsichtspflicht uneingeschränkt gewährleistet ist. Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Kinder Vorrang, bei denen ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist, außerdem Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist sowie Kinder, die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
Die erweiterte Notbetreuung ist ab Montag, 27. April, eingerichtet für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen eins bis vier an Grundschulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie der Klassenstufen fünf bis sieben an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Klassenstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de
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