Seit genau einem halben Jahr galt auch in der Wertheimer Fußgängerzone die generelle Pflicht, eine Maske zu tragen. Jetzt ist diese Anordnung gelockert worden. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist nur noch dann Vorschrift, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann.
Am Mittwochvormittag haben städtische Mitarbeiter die Beschilderung an den Eingängen zur Innenstadt um den entsprechenden Zusatz ergänzt. „Das ist für alle Beteiligten eine spürbare Erleichterung“, zeigt sich Ordnungsamtsleiter Volker Mohr überzeugt. Er weist aber gleichzeitig darauf hin, dass in den Geschäften sowie an Markt- und Verkaufsständen noch immer eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss. „Dort gilt weiterhin die Maskenpflicht.“
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016