Wertheim: Neustart der Gastronomie war Thema im Lenkungsstab – Endlich wieder einladen, ausschenken, servieren

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Noch bleiben in der Gastronomie viele Plätze unbesetzt. Foto: Stadt Wertheim

 

Einladen, servieren und ausschenken – die Gastronomie darf seit letztem Wochenende nach langer Zwangspause wieder Gäste bewirten. Möglich wurde das durch einen ersten Öffnungsschritt, den die Corona-Verordnung des Landes bei stabiler Inzidenz unter 100 erlaubt. „Wir freuen uns, dass die Betriebe jetzt wieder eine Perspektive haben“, sagte Bürgermeister Wolfgang Stein im Corona-Lenkungsstab der Stadtverwaltung. „Es wäre wünschenswert, dass die Bemühungen der Gastronomen auch durch viele Gäste honoriert werden.“

Die erste Öffnungswoche verlief eher verhalten, woran auch das regnerische Wetter seinen Anteil hatte. Einige Betriebe bleiben noch geschlossen oder öffnen erst zum Pfingstwochenende. Das ist angesichts des Aufwands nachvollziehbar: Die Gastronomen müssen genügend Mitarbeiter für Küche und Service finden. Und sie müssen umfassende Test- und Hygienekonzepte umsetzen. Dazu gehört auch die Kontrolle der erforderlichen Nachweise über negativen Schnelltest, vollständige Impfung oder Genesung, die jeder Gast verpflichtend vorlegen muss.

„Viele Leute nutzen dann eher die To-Go-Angebote“, hat Ordnungsamtsleiter Volker Mohr beobachtet. So standen letztes Wochenende die Menschen Schlange, um sich ein „Eis auf die Hand“ zu holen, während gleichzeitig viele Cafétische unbesetzt blieben. Offenbar ist die Testpflicht für potenzielle Gastronomiebesucher noch eine Hürde.

Klarstellungen zur Testpflicht
Die Testpflicht, die in der jetzigen Öffnungsstufe neben der Gastronomie für weitere Dienstleistungen und Angebote erforderlich ist, hat das Land relativ niederschwellig geregelt. Man muss vom Kunden oder Gast nicht zwingend den Nachweis einer offiziellen Teststelle verlangen. Es ist auch möglich, einen Selbsttest vor Ort durchzuführen. Das muss aber unter Aufsicht und mit Kontrolle des negativen Ergebnisses durch den Betrieb passieren. „Ob man dieses Angebot macht, will aber gut überlegt sein“, gab Volker Mohr zu bedenken. Wer beaufsichtigt den Test? Wo verbringen die Gäste oder Kunden die Wartezeit, bis das Ergebnis feststeht? Diese und andere Fragen müssen geklärt werden.
Hilfreich hingegen ist eine andere Klarstellung des Landes zur Testpflicht: Kinder bis einschließlich fünf Jahre, die keine Symptome haben, müssen nicht getestet werden.

„Die Lage ist fragil“
Der gesamte Main-Tauber-Kreis profiziert derzeit nicht nur von der ersten Öffnungsstufe für Regionen mit einer Inzidenz unter 100. Er darf auch einige „Bonuspunkte“ nutzen, die bei einer Inzidenz unter 50 gelten. Allerdings schwankt dieser Wert seit Tagen. Das Landratsamt bezeichnet die Lage als fragil und warnt, dass die Unter-50-Erleichterungen eventuell am Pfingstwochenende wieder zurückgenommen werden müssen. Das betrifft den Einzelhandel, der dann wieder auf Einkaufen mit Termin oder mit Testpflicht umstellen muss. Das betrifft Kultureinrichtungen wie Museum und Stadtbücherei, die dann wieder mit Auflagen arbeiten müssen. Und das betrifft auch die sozialen Kontakte: Dann dürfen sich wieder nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen (statt zehn Personen aus drei Haushalten.)

Rückkehr zum Präsenzunterricht
Für die Schulen zeichnet sich die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab. Das Land hat allen Grundschulen in Regionen mit niedriger Inzidenz die Option eingeräumt, noch vor den Pfingstferien alle Kinder zum Präsenzunterricht in die Schule zurückzuholen. In Wertheim haben diese Möglichkeit die Grundschulen Bestenheid und Dertingen genutzt. Nach den Pfingstferien werden dann alle Grundschulen zum Präsenzbetrieb übergehen. Während das Abstandsgebot dann nicht mehr gilt, bleiben Masken- und Testpflicht bestehen.
Die weiterführenden Schulen bleiben noch im Wechselmodus zwischen Fern- und Präsenzunterricht. Für sie kündigt das Land die Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 21. Juni an. Dazu wird es eine Änderung der Landesverordnung geben.

Über die geltenden Corona-Regelungen informiert die Stadt unter www.wertheim.de/corona.

Quelle : Wertheim.de

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