Wertheimer Familienpass ist ein wirkungsvolles Förderinstrument

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Besonders große Vorteile bietet der Familienpass bei den Kindergartenbeiträgen. Archivfoto: Stadt Wertheim

Familienpass ist ein wirkungsvolles Förderinstrument

OB: Mit der Neuregelung verfolgtes Ziel erreicht

 

 

Auch im vierten Jahr nach der Neuregelung der Anspruchskriterien wird der Familienpass der Stadt stark nachgefragt. Die Zahl der Familien, die von der Freiwilligkeitsleistung profitieren, hat sich seit 2022 um fast 30 Prozent erhöht. Das berichteten Fachbereichsleiter Volker Mohr und Referatsleiter Volker Klein am Montag im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen. „Ein gutes Angebot wird als solches wahr- und angenommen“, so die beiden Verwaltungsmitarbeiter.

Mitte 2021 hatte der Gemeinderat eine Neuregelung der Kriterien zur Ausstellung des Familienpasses beschlossen. Damit sollte eine sozial gerechtere Ausrichtung des Förderinstrumentes geschaffen werden. „Dieses Ziel haben wir erreicht“, zog Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez in der Ausschusssitzung eine positive Zwischenbilanz. Seither gilt: Je mehr Personen in einer Familie leben und je niedriger das gemeinsame Einkommen ist, desto höher ist die Förderquote bei den verschiedenen Vergünstigungen. Dazu zählen etwa Kindergartenbeiträge, Gebühren für Musik- oder Volkshochschule und Stadtbücherei, aber auch Eintrittspreise in Frei- und Hallenbad. 2023 hat der Gemeinderat weiter entschieden, dass die Einkommensgrenzen für den Familienpass im gleichen prozentualen Umfang steigen wie die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten.

Seit 2022 gibt es drei Kriterien zum Erhalt des Familienpasses. Das erste ist die einkommensabhängige Förderung für Familien, auch Alleinerziehende, mit mindestens einem Kind, gestaffelt nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Je nach Personenzahl und verfügbarem Nettoeinkommen ist eine Förderung zwischen höchstens 50 und mindestens zehn Prozent möglich. Das zweite Kriterium bezieht sich auf Familien, in denen ein behindertes Kind (Grad der Behinderung 50) lebt. Und das dritte zielt auf die Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch wie Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, aber auch Bezieher von Wohngeld oder dem Kinderzuschlag. Für das zweite und dritte Kriterium gilt eine Förderquote von 50 Prozent.

Nach dem im Ausschuss vorgelegten Bericht wurden im vergangenen Jahr 476 Familienpässe ausgestellt. Die Förderung erfasste 908 Kinder und 794 Erwachsene. Im Jahr 2020, als noch die alten Regelungen galten, waren es 371 Familienpässe, 787 Kinder und 557 Erwachsene. Wegen starker coronabedingter Einschränkungen wurde das Jahr 2021 nicht zum Vergleich herangezogen.

Gestiegen sind auch die finanziellen Aufwendungen für das familienfreundliche Förderinstrument, und zwar um 78.000 Euro oder 57 Prozent in der Gegenüberstellung von 2020 und 2024. Besonders zu Buche schlägt dabei der Anstieg der Kosten bei den Kindergartengebühren und für die Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten. „Das Geld ist an dieser Stelle genau richtig ausgegeben“, stellte der Oberbürgermeister fest. Der Familienpass sei ein sehr wertvolles und gutes Instrument, das aber auch etwas koste. „Ich bin sehr froh, dass wir uns das leisten.“

Auf Nachfrage aus dem Gremium sagte Volker Klein, Leiter des Referats Bürgerservice, Soziales und Integration, dass rund 70 Prozent der Anträge auf Ausstellung des Familienpasses jährlich wiederkehrend gestellt werden.

Quelle: Wertheim.de

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