Wichtige Hinweise zur Grundsteuererklärung

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Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Die Erklärung muss vollständig sein. Und es müssen die offiziellen Formulare verwendet werden – ob elektronisch oder in Papierform.

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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