Würzburg: Nach Steinwürfen auf Autobahn-Rastanlage an der A3 – Ermittlungserfolg für Polizei und Staatsanwaltschaft

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Symbolbild: Polizei im Einsatz

 

 

08.06.2021, PP Unterfranken

 

WÜRZBURG. Ende April 2021 haben zunächst unbekannte Steinewerfer auf der A3 einen Gesamtschaden in Höhe von über 30.000 Euro verursacht. Im Zuge der gemeinsamen Ermittlungen der Verkehrspolizei Würzburg-Biebelried und der Staatsanwaltschaft Würzburg ist es nun gelungen, sechs Tatverdächtige zu identifizieren. Es handelt sich um fünf strafunmündige Kinder und einen Jugendlichen.

Wie bereits berichtet, war bei der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried am Abend des 28. April 2021 die Mitteilung über Steinewerfer auf der Tank- und Rastanlage Würzburg-Süd eingegangen. Ein Fahrschul-Pkw war von der dortigen Schallschutzmauer aus mit Steinen beworfen und glücklicherweise knapp verfehlt worden.

Eine Streife der Autobahnpolizei, die sich zufällig auf der Rastanlage befand, fuhr umgehend den Einsatzort an und konnte noch mehrere Kinder feststellen, die sofort die Flucht ergriffen. Eine damals umgehend eingeleitete Fahndung blieb zunächst ergebnislos. Bei einer Überprüfung am Tatort wurde ein beschädigter Kleintransporter festgestellt, dessen Windschutzscheibe von einem Stein getroffen worden war. Darüber hinaus wurden Einschlagschäden an Blech- und Glaselementen der Schallschutzwand festgestellt, die sich zu dieser Zeit noch in der Bauphase befand. Der Gesamtschaden dürfte sich Schätzungen zufolge auf ca. 32.000 Euro belaufen.

Ein am 29. April veröffentlichter Pressebericht der Verkehrspolizeiinspektion brachte schließlich den Erfolg. Nachdem sich mehrere Zeugen bei dem Sachbearbeiter meldeten, konnte bereits ein Teil der Tatverdächtigen Ermittelt werden. Weitere Recherchen führten dann dazu, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg mehrere Durchsuchungsbeschlüsse erwirkte. Bei dem Vollzug wurde Beweismaterial sichergestellt, das letztlich zur Identifizierung aller Tatverdächtigen führte. Es handelt sich um sechs Minderjährige im Alter zwischen 12 und 14 Jahren.

Gegen einen 14-jährigen Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung eingeleitet. Den übrigen Kindern bleibt dies aufgrund ihrer Strafunmündigkeit erspart. Zivilrechtliche Ansprüche der Geschädigten gegen alle Tatverdächtigen bleiben hiervon jedoch unberührt.

 

 

Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken

 

 

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