Bauunternehmer wegen Schwarzarbeit verurteilt
64.000 Euro Gesamtschaden für Sozialkassen
Das Amtsgericht Chemnitz verurteilte im August 2016 einen 44-jährigen Bauunternehmer aus dem Vogtlandkreis wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtgeldstrafe von 360 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro.
Aufgrund von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plauen konnte dem Firmeninhaber nachgewiesen werden, dass er im Zeitraum von 2009 bis 2013 in 40 Fällen keine oder zu wenig Beiträge zur Sozialversicherung und an die Unfallkasse für seine Arbeitnehmer abführte. Inzwischen ist der Unternehmer rechtskräftig verurteilt.
Der Gesamtschaden für die Sozialkassen beläuft sich auf rund 64.000 Euro.
Erfurt, 19. September 2016 , Zoll.de