Zoll findet unerlaubte Waffe und Crystal

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Zoll findet unerlaubte Waffe und Crystal

Kontrolleinheit Verkehrswege München wird bei Fahrzeugkontrollen fündig

Am 23. Juni 2016, gegen 11:45 Uhr, zogen Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Rosenheim an der Autobahn 8 Richtung München einen österreichischen Pkw zu einer Kontrolle auf den Parkplatz Seehamer See Ost aus dem fließenden Verkehr.

Während der Befragung der Insassen bemerkten sie, dass der Beifahrer ein Pistolenholster trug. Die Frage, ob er die zugehörige Waffe auch dabeihabe, verneinte der Mann. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs stießen die Zöllner zunächst auf mehrere Taschen mit dem Aufdruck „POLIZEI“ sowie eine Vielzahl von Aufnähern verschiedener Polizeidienststellen.

Auf die Gegenstände angesprochen, gab der 23-jährige Beifahrer an, ein Polizeifan zu sein. Doch als die Zollbeamtin dann eine geladene Schreckschusspistole im Ablagefach der Beifahrertür fand, wurde aus dem Gendarm-Spiel ganz schnell Ernst. Solche Waffen sind von echten Schusswaffen kaum zu unterscheiden und deshalb in Deutschland waffenscheinpflichtig.

Da bei der Waffe das Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) fehlte, wurde sie von den Rosenheimer Zöllnern sichergestellt. Der Österreicher erhielt eine Strafanzeige und musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro zahlen.

Am Sonntag, dem 26. Juni 2016, gegen 5:30 Uhr, an der Autobahn 8 Richtung München kurz vor dem Ende des Nachtdienstes leiteten die Zollbeamten ein Fahrzeug mit ungarischem Kennzeichen für eine Kontrolle auf einen Autobahnparkplatz nahe Bad Aibling.

Der allein reisende Fahrer gab zwar an, keine verbotenen Waren mit sich zu führen, machte jedoch auf die erfahrenen Beamten während der gesamten Kontrolle einen nervösen Eindruck.

Der durchgeführte Drogenschnelltest brachte die Erklärung. Dieser reagierte positiv auf Amphetamin. Daraufhin wurde der 27-Jährige erneut befragt, worauf er den Zollbeamten tatsächlich ein Gramm Amphetamin und drei Gramm Crystal aushändigte, welche sofort sichergestellt wurden. Beide Behältnisse hatte er in seiner Unterwäsche versteckt.

Der Mann wurde vorläufig festgenommen und zur Polizeiinspektion Fahndung nach Pfraundorf gebracht. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Traunstein ein Verfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Da die Durchsuchung des Pkws kein weiteres Rauschgift zutage förderte und der Beschuldigte einen festen Wohnsitz in Österreich nachweisen konnte, wurde die vorläufige Festnahme gegen eine Sicherheitsleistung von 700 Euro wieder aufgehoben. Der Mann musste zudem bis zur Wiederherstellung seiner Fahrtüchtigkeit, welche durch den vorherigen Drogenkonsum eingeschränkt war, auf der Polizeiwache bleiben.

Rosenheim, 30. Juni 2016

Zoll.de

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