Zoll kontrolliert auf der Messe „Automechanika“ – 59 Ermittlungsverfahren eingeleitet

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Zoll kontrolliert auf der Messe „Automechanika“

59 Ermittlungsverfahren eingeleitet

Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Darmstadt haben auf der am Samstag, dem 17. September 2016, zu Ende gegangenen Messe „Automechanika“ insgesamt 153 Artikel sichergestellt, die unter dem Verdacht der Produktfälschung stehen.
„Wir haben 59 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Marken-, Design- und Patentgesetz eingeleitet“, so Olaf Scheffler, Sprecher des Hauptzollamts Darmstadt.

Bei den Autoteilen handelt es sich unter anderem um Öl- und Luftfilter, Scheinwerfer sowie Felgenabdeckungen. Aber auch Werkzeuge wie Wagenheber stellten die Bediensteten des Hauptzollamts Darmstadt sicher.
Die sichergestellten Waren stammten zum größten Teil aus China, aber auch aus der Türkei, Russland, Korea, Argentinien, Rumänien, Thailand, Taiwan und sogar Frankreich.
Zudem stellten die Zöllner 704 digitale Kataloge und Papierkataloge mit abgebildeten mutmaßlichen Fälschungen sicher.

Die Zöllner verlangten auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, deren Vertreter die Kontrollen begleiteten, von den betroffenen Standinhabern schon beim erstmaligen Vergehen eine Sicherheitsleistung für zu erwartende Strafen und Gerichtskosten in Höhe von 500 Euro in bar. Wiederholungstäter mussten mindestens das Dreifache zahlen. Insgesamt kassierte der Zoll so 76.300 Euro an Sicherheitsleistung.

Vertreter der betroffenen Firmen (Schutzrechtsinhaber) waren bei der Kontrolle mit vor Ort und überprüften verdächtige Waren auf ihre Echtheit. In drei Gruppen aufgeteilt waren über 30 Zöllner drei Tage lang auf der Messe „Automechanika“ unterwegs. Sie wurden von der Messe Frankfurt unterstützt.

Die sichergestellten Waren werden nach Abschluss der eingeleiteten Verfahren vernichtet.

ZusatzinformationEine zentrale Aufgabe der Zollverwaltung ist die Überwachung des internationalen Warenverkehrs. Hierzu gehört auch die Bekämpfung der Produktpiraterie, wenn die gefälschten Waren aus dem Ausland kommen.

Inhaber von gewerblichen Schutzrechten, wie Marken, Geschmacksmustern, Urheberrechten oder Patenten, können das Tätigwerden der Zollbehörden bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtschutz beantragen. Der Zoll hält Fälschungen dann bereits bei der Einfuhr an oder geht direkt auf der Messe gegen Fälschungen vor.

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