Leistungsbetrüger erhält Bewährungsstrafe
Zoll ermittelte gegen 28-Jährigen wegen Betrugs
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen Leistungsbezieher zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen. Die Vollstreckung der Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Da der Verurteilte in zwei Fällen seine Arbeitsaufnahme dem Jobcenter Osnabrück nicht mitgeteilt hatte, konnte er neben seinem Gehalt fast 5.900 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht beziehen.
Durch einen Datenabgleich war aufgefallen, dass für den Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge vom Jobcenter gezahlt wurden und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer abgab. Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte daraufhin wegen Verdachts des Betrugs durch den 28-Jährigen.
Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
Die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen werden vom Verurteilten nun zurückgefordert.
Osnabrück, 27. Dezember 2016 , Zoll.de