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Zoll und Polizei kontrollieren Gaststätten und Spielhallen
Ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht eines Ausweises im Gaststättengewerbe, Anhaltspunkte für einen Sozialleistungsmissbrauch sowie die Sicherstellung von 85 Kilogramm Wasserpfeifentabak waren das Ergebnis einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei und Zoll am 31. Juli 2020 in Mosbach und Umgebung.
Zwölf Kräfte des Hauptzollamts Karlsruhe zusammen mit dem Polizeirevier Mosbach und weiteren Behördenvertretern führten gemeinsame Kontrollen am 31. Juli 2020 in Mosbach und Umgebung durch. Schwerpunktmäßig wurden dabei Gaststätten und Spielhallen kontrolliert.
Durch die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe wurden dabei ein Verstoß gegen die Mitführungspflicht eines Ausweises im Gaststättengewerbe sowie Anhaltspunkte für einen Sozialleistungsmissbrauch nach dem Sozialgesetzbuch VI festgestellt. Darüber hinaus wurden in drei kontrollierten Shisha-Bars diverse Verstöße nach der Abgabenordung und dem Tabaksteuergesetz festgestellt. Außerdem stellten die Beamten insgesamt rund 85 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher.
Es wurden gegen die Verantwortlichen Steuerstraf- beziehungsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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