Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Barmittelschmuggel festgestellt

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Mehr als 10.000 Euro nicht erlaubt

Bei der Kontrolle eines aus der Schweiz über das Zollamt Rheinfelden-Autobahn Anfang Dezember 2020 einfahrenden Fahrzeugs fand eine Kontrolleinheit des Hauptzollamts Lörrach Bargeld in Höhe von rund 26.000 Euro. Dieses hatten weder der Schweizer Fahrer noch sein Mitfahrer angemeldet.

Die an die beiden Reisenden gerichtete Frage nach mitgebrachten Waren wurde zunächst verneint. Man sei auf dem Weg nach Frankreich, um sich dort ein Pferd anzusehen. Auf die dann nochmalige gezielte Frage nach Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr erklärte der Fahrzeugführer, er und sein Mitfahrer hätten jeder 10.000 Euro dabei, so viel wie erlaubt sei. Das gesamte Bargeld befände sich in seiner Jackentasche.

Allerdings zählten die Zöllner dann 25.000 Euro in 500- und 200-Euro-Scheinen, die, so erklärte der Mann schließlich, ihm allein gehörten. In der Ablage der Fahrertür hatte er zudem zwei Geldbörsen verstaut, von denen die eine 810 Euro, die andere 240 Schweizer Franken enthielt. Sein Begleiter trug 3.000 Euro bei sich.

Wegen Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichtanmeldung von Barmitteln wurde gegen den Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld wurden 6.750 Euro einbehalten. Die beiden Männer konnten anschließend ihre Reise fortsetzen.

Quelle : Zoll.de

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