Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Bauunternehmer zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

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Gesamtschadenssumme über 3,5 Millionen Euro

Mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg fand ein umfangreicher Ermittlungskomplex des Zolls in Hamburg bereits im Oktober 2019 seinen Abschluss. Zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte das Landgericht Hamburg einen 52-jährigen Hamburger Bauunternehmer.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hamburger Zolls konnte nach umfangreichen Ermittlungen belegen, dass der Verurteilte in vielen Fällen Eisenflechter beschäftigte, ohne für diese Sozialabgaben und Lohnsteuern zu zahlen.

Nach mehreren Durchsuchungen, Zeugenanhörungen und Auswertung von Beweismitteln konnte der Zoll einen Gesamtschaden von rund 3,5 Millionen Euro ermitteln. Allein der sozialversicherungsrechtliche Schaden beläuft sich auf 2,2 Millionen Euro. 410.000 Euro stellte der Zoll direkt im Rahmen der Vermögensabschöpfung sicher. Dieses Geld wird unter den Geschädigten verteilt.

„Etliche Eisenflechter hatten weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitsgenehmigung und waren unter prekären Arbeitsbedingungen tätig“, so Bianka Gülck, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Hamburg. „Sie wurden bar bezahlt, die Zahlungen versuchte der Bauunternehmer dann durch Rechnungen von Scheinfirmen zu verschleiern.“

Neben der Bewährungsstrafe muss der jetzt Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Quelle : Zoll.de

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