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Sozialabgaben in Höhe von 150.000 Euro hinterzogen

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass eine im Landkreis Regensburg ansässige Geschäftsinhaberin über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren Arbeitnehmer in ihrem Betrieb beschäftigte, ohne diese bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen anzumelden.

Die Unternehmerin zahlte einigen Arbeitnehmern einen Teil des Lohns schwarz aus, andere erhielten den kompletten Lohn schwarz ausbezahlt. Den Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam die Beschuldigte nicht nach. Die so ersparten Sozialabgaben belaufen sich auf circa 150.000 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Firmeninhaberin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 9.000 Euro. Zusätzlich muss die Unternehmerin die Verfahrenskosten tragen sowie für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.

Quelle : Zoll.de

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