Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Brautkleid ist nicht gleich Brautkleid

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Zollamt deckt Tarnladung auf


Pakete mit nicht angemeldeten Waren

Eine Lkw-Ladung aus der Türkei beim Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn hatte einige Überraschungen für die Zollbeamten auf Lager.

Zur Zollbehandlung angemeldet waren Brautkleider und diverses Zubehör für ein Brautmodengeschäft, wie Tüten, Schmuckkästchen und Ähnliches.

Aufgrund von Ungereimtheiten in der Zollanmeldung wollte die Abfertigungsbeamtin den Lkw und die Waren genauer unter die Lupe nehmen. Die Zollbeamtin versuchte, anhand der Frachtpapiere dem türkischen Lkw-Fahrer zu erklären, dass sie die Waren, die in die Niederlande gehen sollen, sehen möchte. Der überraschte Lkw-Fahrer entgegnete ihr: „Niederlande? Ich fahre nicht in die Niederlande!“
Daraufhin wurde die Ladung mit dem anscheinend ahnungslosen Lkw-Fahrer abgeladen.

Bei der Beschau stellten die Zollbeamten fest, dass alle Kartons ausweislich ihrer Beschriftung für einen Ort in Norddeutschland bestimmt waren.

Beim Öffnen der Kartons kam ein Sammelsurium an nicht angemeldeten, verbotenen beziehungsweise nicht einfuhrfähigen Waren zum Vorschein.

So fanden die Zöllner über 21.000 Mund-Nasen-Schutzmasken, die nicht angemeldet waren und nachversteuert werden mussten. Dazu kamen in weiteren Kartons fast 300 Kilogramm Feigen, die ebenfalls nicht angemeldet waren und aus lebensmittelrechtlichen Gründen vernichtet werden müssen, sowie 31.000 Medikamente in Kapselform, die von der zuständigen Behörde als Arzneimittel eingestuft wurden und deshalb nicht eingeführt werden durften, zum Vorschein. Für diese Waren wurde auch ein Strafverfahren eingeleitet.

Die dann auch noch aufgetauchten 350 T-Shirt der Marke „Moncler“, die vom Rechteinhaber als Fälschungen eingestuft wurden, mussten wie die oben genannten Waren beim Zoll verbleiben und werden unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.

Nach Abschluss der Beschau und Überprüfung der tatsächlich eingeführten Waren stand fest, dass sich statt der offensichtlich als Tarnladung angemeldeten 57 Brautkleider tatsächlich nur zwei Brautkleider an Bord des Lkws befanden. Die restliche Ladung bestand aus nicht angemeldeten und weitgehend nicht einfuhrfähigen Waren, die sichergestellt wurden.

Quelle : Zoll.de

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