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Nicht zugelassene Feuerwerkskörper, ein illegal Eingereister und diverses Diebesgut
39 nicht zugelassene Feuerwerkskörper, ein illegal Eingereister und diverses Diebesgut waren das Ergebnis der Kontrolle zweier Pkws durch die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Karlsruhe.
Ein 21-jähriger Familienvater war mit seiner Frau und seinem kleinen Kind von Belgien kommend auf den Weg in die Schweiz und wurde im Rahmen einer Kontrolle am 30. Mai 2020 auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Karlsruhe überprüft.
Hierbei fanden Zöllner insgesamt 39 nicht zugelassene Feuerwerkskörper, die zum Teil in einer einfachen Plastikbox verstaut beziehungsweise sogar lose im Auto verteilt waren. Der Gefahr für seine Familie im Auto war sich der junge Vater augenscheinlich nicht bewusst.
Pyrotechnik muss in Deutschland mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Ist dies gefälscht oder erst gar nicht vorhanden, ist die Einfuhr und/oder der Besitz strafbar.
Gegen den 21-jährigen Fahrer wurde daher ein Strafverfahren eingeleitet. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.
Parallel dazu kontrollierten weitere Zollbeamte einen in Albanien zugelassenen Pkw. Die Überprüfung der Insassen ergab, dass der 31-jährige Beifahrer trotz einer bestehenden Einreiseverweigerung nach Deutschland eingereist war.
Darüber hinaus wurden im Pkw unbeschädigte Fahrzeugteile gefunden, darunter ein Navigationscomputer, der bereits seit 2013 als gestohlen zur Sachfahndung ausgeschrieben war.
Beide Sachverhalte wurden an die Landespolizei übergeben.
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