Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Empfindliche Geldbuße

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

[adning id=“69911″]

Mindestlohnunterschreitung von 103.000 Euro


Abrissbirne im Einsatz

Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte den Inhaber eines Abbruchunternehmens aus dem Salzlandkreis wegen Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestlohns im Baugewerbe in 18 Fällen. Das Gericht setzte Geldbußen in der Gesamthöhe von 59.500 Euro fest.

Die Bediensteten des Hauptzollamts Magdeburg – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Sangerhausen – konnten nach Auswertung von sichergestellten Beweismitteln dem 47-jährigen Unternehmer nachweisen, dass dieser in den Jahren 2014 bis 2016 nicht den Baumindestlohn an seine Arbeitnehmer zahlte. Der Sachverhalt wurde bekannt, nachdem Beschäftigte des Unternehmens bei einer Baustellenkontrolle durch Zöllner befragt worden waren.

Die ermittelte Mindestlohnunterschreitung belief sich auf rund 103.000 Euro.

Der § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz sieht im Fall einer Mindestlohnunterschreitung für jeden Verstoß eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor. Der Beschluss ist bereits rechtskräftig.

Die Strafverfahren nach den §§ 266a und 263 Strafgesetzbuch wegen mutmaßlich vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge und wegen Betrugs zum Nachteil der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft sind noch bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg anhängig. Im Fall einer Verurteilung können in beiden Fällen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden.

Generell können die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und der zu wenig gezahlte Lohn durch die Sozialversicherungsträger beziehungsweise die betroffenen Arbeitnehmer nachgefordert werden.

Quelle : Zoll.de

[adning id=“69914″]

[ad_2]

Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016

S RAY PreSale Store