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Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Am 14. Juli 2020 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Recklinghausen.
Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich unter anderem ein bangladeschischer Staatsangehöriger, welcher als Küchenhilfe beschäftigt wurde. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen bangladeschische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Der Mann versuchte zunächst, seine Identität durch den Missbrauch fremder Ausweispapiere zu verschleiern. Nach weiterer Prüfung stellte sich heraus, dass er nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte.
Gegen den 31-Jährigen wurde daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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