Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Frankfurt am Main im Einsatz

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Zoll kontrolliert die Einhaltung des neuen Mindestlohns

Im Rahmen einer Mindestlohnschwerpunktprüfung wurden am 21. Januar 2020 tagsüber 17 Objekte, hauptsächlich im Gastronomiebereich, von 41 Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main geprüft.

Im Vordergrund der Prüfungen galt es festzustellen, ob die Arbeitgeber die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) erfüllen sowie ihre Arbeitnehmer gegenüber der Sozialversicherung gemeldet haben.

In einigen Fällen ergaben sich Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße, Leistungsmissbrauch und mehrfach der Verdacht auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Weiterhin wurden drei Arbeitnehmer wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgenommen. Es wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtmitführung von erforderlichen Ausweisdokumenten eingeleitet. Die Auswertung der gewonnenen Prüferkenntnisse dauert an.

Seit 1. Januar 2020 liegt der zu gewährende Mindestlohn nach dem MiLoG bei 9,35 Euro brutto pro Stunde. Darüber hinaus bestehen für den Arbeitgeber je nach Branche und Art des Beschäftigungsverhältnisses Verpflichtungen, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen geben im Zusammenhang mit den jeweiligen Lohnabrechnungen Auskunft darüber, ob der maßgebliche Mindestlohn erreicht oder überschritten wurde.

Quelle : Zoll.de

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