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Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt Schadenssumme von rund 49,8 Millionen Euro; 5 Milliarden Euro an Zöllen und Steuern vereinnahmt
„Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Jahr 2019, aber auch unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Krise, ihre Aufgaben mit großem Einsatz erledigt und damit einen zuverlässigen Beitrag für die Abwicklung des internationalen Warenverkehrs, zur Sicherung unserer Sozialsysteme und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und Umwelt sowie für die Haushalte der öffentlichen Hand geleistet“, so der seit dem 1. Dezember 2019 im Amt befindliche neue Leiter des Hauptzollamts Berlin, Dirk Biemann.
Neben der klassischen Aufgabe, der Erhebung von Verbrauchsteuern, Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer, galten die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit sowie die Maßnahmen der mobilen Kontrolleinheiten zur Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels weiterhin als Aufgabenschwerpunkte.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit – Schaden von der Allgemeinheit abwenden
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führten im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung rund 2.000 (2018: rund 1.600) Prüfungen bei Arbeitgebern durch. Dabei wird dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ gefolgt. Ziel ist es, risikoorientiert in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen die Einhaltung der Mindestlöhne und von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zu prüfen.
Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Bekämpfung organisierter Formen der Schwarzarbeit, erläuterte der Hauptzollamtschef.
Im Jahr 2019 wurden rund 4.200 Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat sowie rund 1.200 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Summe der festgesetzten Bußgelder belief sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Im Jahr 2019 wurde eine Schadenssumme von rund 49,8 Millionen Euro ermittelt.
Neben dem Baugewerbe waren auch in 2019 vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Speditions-, Transport- und Logistikbranche sowie das Reinigungsgewerbe Ziel der Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Berlin.
Kontrolleinheit Verkehrswege – Überwachung des Warenverkehrs sowie Bekämpfung des Schmuggels und des illegalen Zigarettenhandels
Die zwei mobilen Kontrolleinheiten Verkehrswege des Hauptzollamts Berlin führen die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs durch, die aufgrund von EU-Recht und nationalen Bestimmungen nach dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen weiterhin vorgeschrieben ist.
Gehörte die Bekämpfung des illegalen Zigarettenhandels schon immer zu den Schwerpunktaufgaben der Kontrolleinheiten Verkehrswege, so wurde diese Kontrolltätigkeit seit dem Jahr 2016 deutlich ausgeweitet. 22 weitere Stellen wurden in diesem Bereich eingerichtet. Dabei rücken neben den Verkäufern auch verstärkt die Anlieferer und die Käufer dieser illegal eingeführten Zigaretten in den Fokus des Berliner Zolls.
Bei der Sicherstellung von rund 3,2 Millionen Schmuggelzigaretten (2018: 3,7 Mio.; 2017: 3,5 Mio.), die damit dem illegalen Straßenhandel entzogen wurden, betrugen die hinterzogenen Abgaben im Jahr 2019 insgesamt 608.000 Euro.
Auch im Bereich der illegal gehandelten Zigaretten greifen Markenfälschungen immer mehr um sich. Das Rauchen dieser Zigaretten kann für den Verbraucher überaus gefährlich sein. Bei Untersuchungen externer Labore sind in ihnen Giftstoffe wie Arsen, Cadmium, Blei und andere Fremdstoffe festgestellt worden.
Daneben wurden bei den zahlreichen Kontrollen rund 1,7 Tonnen (2018: 800 kg; 2017: 320 kg) illegal eingeführter Wasserpfeifentabak sowie 2,6 Tonnen tierische Erzeugnisse (2018: 1,6 Tonnen), deren Einfuhr nach dem Tierseuchenrecht verboten ist, sichergestellt.
Erhebung von Abgaben – Der Zoll, die Einnahmeverwaltung des Bundes
Der Zoll ist die Einnahmeverwaltung des Bundes. Über 141 Milliarden Euro, also fast 45 Prozent der Einnahmen des Bundes, wurden 2019 durch den Zoll eingenommen.
Das Hauptzollamt Berlin hat im Jahr 2019 rund 5 Milliarden Euro an Zöllen und Steuern für die Kassen des Bundes, der Europäischen Union und Berlins vereinnahmt. Haupteinnahmequelle waren dabei die Verbrauchsteuern. Darunter machte die Energiesteuer mit rund 3,6 Milliarden Euro (2018: 3,9 Mrd.; 2017: 3,7 Mrd.) den größten Anteil aus.
Die Einfuhrumsatzsteuer schlug mit rund 1,2 Milliarden Euro zu Buche.
Die den Ländern zustehende Biersteuer brachte dem Land Berlin rund 5,2 Millionen Euro ein.
Die erhobenen Zölle, die an die EU abgeführt werden, beliefen sich im abgelaufenen Jahr auf 2,7 Millionen Euro.
Vollstreckung – rund 73,7 Millionen Euro von Schuldnern beigetrieben
Die Bediensteten des Sachgebiets Vollstreckung hatten es im Jahr 2019 mit knapp 309.000 neuen Vollstreckungsersuchen (2018: 350.000; 2017: 303.000) zu tun.
Neben der Vollstreckung von zolleigenen Forderungen, darunter auch aus der Kfz-Steuer, waren auch im vergangenen Jahr vor allem die Bundesagentur für Arbeit, die Krankenkassen, soweit es sich um bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts handelte, die Berufsgenossenschaften sowie andere Bundesbehörden Auftraggeber der sogenannten „Gerichtsvollzieher des Bundes“.
Dabei wurden in 2019 rund 73,7 Millionen Euro (2018: 64,2 Mio. Euro) beigetrieben.
Ahndung
Die Ahndung aufgedeckter Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie gegen Einfuhrverbote (z.B. Artenschutz, Marken- und Produktpiraterie) ist neben der Ahndung im Bereich der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit (siehe Finanzkontrolle Schwarzarbeit) eine Aufgabe der Beschäftigten dieses Aufgabenbereichs.
6.892 Strafverfahren sind im Jahr 2019 eingeleitet worden. Abgeschlossen wurden 3.066 Strafverfahren. Daneben wurden rund 1.500 Bußgeldverfahren eingeleitet und 805 abgeschlossen.
Prüfungsdienst
Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts Berlin, der in den Ländern Berlin und Brandenburg auf den Gebieten Zoll, Warenursprung und Präferenzen sowie Außenwirtschaftsrecht tätig ist, hat im vergangenen Jahr 266 Prüfungen abgeschlossen. Dabei wurden von den Firmen rund eine Million Euro Abgaben nachgefordert und rund 268.000 Euro zu viel entrichtete Abgaben erstattet.
Zollämter Schöneberg und Marzahn – Postversand nicht gleich abgabenfrei – Hilfe durch App
Neben dem Zollamt Berlin-Dreilinden mit seiner Abfertigungsstelle auf dem Messegelände am Funkturm, das hauptsächlich für die Abfertigung des Warenverkehrs zuständig ist, sind auch die Zollämter Schöneberg und Marzahn nachgeordnete Dienststellen des Hauptzollamts Berlin.
Beide Zollämter sind unter anderem zuständig für die Einfuhrabfertigung aller in der 3,5-Millionen-Metropole eingehenden Postsendungen, die sich Bürgerinnen und Bürger mit der Deutschen Post AG aus Nicht-EU-Ländern schicken lassen. Bei beiden Zollämtern wurden im vergangenen Jahr rund 87.000 Postsendungen (2018: 112.000; 2017: 102.000) angeliefert, der weitaus größte Teil davon in Schöneberg (70.500).
Nähere Einzelheiten zum Thema „Zoll und Postverkehr“ (z.B. wann ist was abgabenfrei) und weitere Informationen rund um den Zoll finden Sie auf www.zoll.de unter „Privatpersonen“ und „Der Zoll“.
Postsendungen, Internetbestellungen
Der Zoll
Daneben steht die App „Zoll und Post“ zur Verfügung. Diese informiert über die gesetzlichen Bestimmungen, berechnet mit dem integrierten Abgabenrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben und warnt vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind.
Dein Talent im Einsatz – Der Zoll sucht Nachwuchs!
Das Hauptzollamt Berlin stellt zum 1. August 2021 Nachwuchskräfte für den mittleren und gehobenen Zolldienst ein. Mit der Nachwuchswerbekampagne „Dein Talent im Einsatz“ sollen Jugendliche für die vielseitigen Jobmöglichkeiten beim Zoll begeistert werden.
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2020.
Ansprechpersonen
Michael Kulus und Claudia Rossow-Scholl
Telefon: 030 69009-220
E-Mail: presse.hza-berlin @zoll.bund.de
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