Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Dortmund beteiligt sich an bundesweiter Aktion

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Zoll führte Mindestlohnsonderprüfung durch

Am 21. Januar 2020 überprüften insgesamt 114 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Mindestlohnsonderprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber in unterschiedlichen Branchen. Es wurden beispielsweise Tankstellen, Bäckereien und Cafés, Spielhallen, Kioske, Getränkemärkte, Imbisse und Kfz-Werkstätten überprüft.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebiets, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 473 Personen zu den Arbeitsverhältnissen befragt und 185 Betriebe kontrolliert.

Bei den Kontrollen ergaben sich 71 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

  • 48 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (nach Mindestlohngesetz),
  • elf Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen,
  • drei Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),
  • neun Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Zeitstunde erhöht.

Quelle : Zoll.de

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