Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Hauptzollamt Münster entdeckt Wiederholungstäter auf Baustelle

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Montenegriner arbeitete mehrfach mit gefälschten Ausweisdokumenten


Zöllner bei Baustellenkontrolle

Bei einer verdachtsunabhängigen Routinekontrolle im Kreis Borken haben Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster in der vergangenen Woche einen Mann aus Montenegro mit einem gefälschten Ausweis auf einer Baustelle angetroffen. Daraufhin wurde seine Wohnung durchsucht und Bargeld sichergestellt.

Der Mann hatte sich bei der Kontrolle mit einem kroatischen Pass ausgewiesen. Der Ausweis kam den Zöllnern jedoch merkwürdig vor, sodass sie ihn näher überprüften. Tatsächlich stellte sich das Dokument als Fälschung heraus und der Mann gestand, aus Montenegro zu stammen. Ohne Arbeitserlaubnis hätte er deshalb nicht in Deutschland arbeiten dürfen, sodass bereits vor Ort ein Strafverfahren wegen illegaler Arbeitsaufnahme und Urkundenfälschung gegen ihn eingeleitet wurde.

Die Zöllner beantragten deshalb in Abstimmung mit dem zuständigen Staatsanwalt einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Coesfeld, der zeitnah erteilt und umgesetzt wurde. Im Rahmen der Durchsuchung konnten der echte Pass des Mannes sichergestellt sowie Bargeld als Sicherung für zu erwartende Straf- beziehungsweise Bußgelder eingezogen werden. Zudem stellte sich bei der Durchsuchung heraus, dass der Mann bereits vor zwei Jahren mit einem gefälschten Pass in Deutschland gearbeitet und auch Straftaten begangen hatte. Er war damals bereits abgeschoben worden.

Dieses Schicksal traf ihn jetzt erneut: Das Ausländeramt nahm ihn direkt in Abschiebehaft, um ihn bei nächster Gelegenheit nach Montenegro zu bringen. Der Arbeitgeber konnte glaubhaft versichern, von der Passfälschung nichts gewusst und den Mann für einen Kroaten gehalten zu haben, sodass gegen ihn kein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Auf Baustellen entdecken die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster regelmäßig ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeitserlaubnis.

Quelle : Zoll.de

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