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Einsatz mit 50 Kräften in Coesfeld
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster führten am Donnerstag, dem 27. August 2020, mit rund 50 Einsatzkräften in Coesfeld eine Prüfung in der Fleischbranche durch. Unterstützt wurden die Zöllner dabei von Einsatzkräften der Bundespolizei und des Technischen Hilfswerks durch Bereitstellung von technischen Geräten.
Schwerpunkte der Prüfung stellten sozialversicherungspflichtige Aspekte sowie die Kontrolle des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns, außerdem die Überprüfung von Ausweisdokumenten auf Echtheit und das Einhalten ausländerrechtlicher Vorschriften dar.
Bei der verdachtsunabhängigen Prüfung kontrollierten die Bediensteten 130 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und befragten sie nach ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Ersten Erkenntnissen zufolge sprachen die Zöllner in zwei Fällen ein Verwarnungsgeld gegen Arbeitnehmer aus, da diese gegen die Mitführungspflicht des Ausweises an der Arbeitsstelle verstoßen hatten. In einem weiteren Fall leiteten die Beamten ein Bußgeldverfahren gegen einen Beschäftigten ein, weil dieser aufgrund einer Duldung nicht über die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit verfügte.
Die weiteren Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen der FKS dauern an.
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