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Münsteraner Zöllner beteiligen sich an bundesweiter Aktion
Rund 30 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster beteiligten sich am 21. Januar 2020 an einer bundesweiten Prüfung zur Einhaltung der aktuellen Mindestlohnregelungen. Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro je Zeitstunde auf 9,35 Euro erhöht worden.
Die Zöllner kontrollierten im Rahmen der eintägigen Aktion rund 150 Personen an ihrer Arbeitsstelle und befragten diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Darüber hinaus überprüften die Beamten 65 Arbeitgeber. Schwerpunkte der münsterlandweit durchgeführten Kontrollen bildeten die Städte Borken, Rhede, Dülmen, Lüdinghausen und Münster. Im besonderen Fokus der Kontrollen standen Bekleidungsgeschäfte, Supermärkte, Marktstände, Kioske, Gastronomiebetriebe sowie Frisör- und Kosmetiksalons.
Bei den Kontrollen kam es in insgesamt 17 Fällen zu Unregelmäßigkeiten, sodass weitere Prüfungen durch das Hauptzollamt Münster notwendig sind. Dabei gibt es in sechs Fällen Hinweise auf Verstöße gegen aktuell geltende Mindestlohnbestimmungen. In weiteren sechs Fällen besteht der Verdacht auf den Missbrauch von Sozialleistungen sowie in vier Fällen der Verdacht auf Verstöße gegen die illegale Beschäftigung von Ausländern. Die Zöllner leiteten bislang in sechs Fällen Ermittlungsverfahren ein.
In Münster kam es bei einer Person zu einer vorläufigen Festnahme aufgrund des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland und der unerlaubten Aufnahme einer Beschäftigung. Die weiteren Ermittlungen des Zolls dauern an.
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