Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Heizöl im Tank

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Zoll deckt Steuerhinterziehung bei belgischer Zugmaschine auf


Zöllner beim Prüfen eines Kraftstoffbehälters auf Heizöl

1.200 Liter Heizöl entdeckte der Zoll am 4. März 2020 kurz nach Mitternacht an der Autobahn 8 bei Saarlouis im Kraftstoffbehälter einer belgischen Zugmaschine. Heizöl darf wegen des geringeren Steuersatzes aber nicht als Kraftstoff verwendet werden.

Heizöl ist rot eingefärbter und gekennzeichneter Kraftstoff, der günstiger besteuert wird (61,35 Euro je 1.000 Liter) als Dieselkraftstoff (470,40 Euro je 1.000 Liter). Das Heizöl mit dem günstigeren Steuersatz ist jedoch zweckgebunden und darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden. Mit dem Grenzübertritt gilt das deutsche Energiesteuerrecht. Aber auch in Belgien ist das Betreiben von Zugmaschinen mit Heizöl verboten.

Die fällige Energiesteuer in Höhe von rund 600 Euro zahlte der Fahrer noch vor Ort.
Gegen den belgischen Fahrer wurde zudem ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Für die zu erwartende Strafe wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro einbehalten.

Heizöl in Kraftstoffbehältern ist keine Seltenheit. Im letzten halben Jahr hat die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Saarbrücken im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz insgesamt 11.000 Liter Heizöl in Kraftstoffbehältern entdeckt und versteuert.

Quelle : Zoll.de

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