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Fehlende Aufenthaltspapiere und Arbeitsgenehmigungen
Stuttgarter Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben am 24. März 2021 bei Prüfungen in der Stuttgarter Innenstadt fünf Arbeiter angetroffen, die sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten.
In einem ersten Objekt in der Lautenschlagerstraße stießen die Zöllner auf einen Bosnier und einen Serben, die für eine slowenische Firma Innenausbauarbeiten ausführten. Die beiden Südosteuropäer verfügten allerdings nicht über entsprechende Aufenthaltspapiere, die auch die Aufnahme einer Beschäftigung gestattet hätten und wurden somit von ihrem Arbeitgeber illegal beschäftigt.
Für drei selbstständige Elektriker aus Großbritannien, die in Stuttgart Mitte bei Ausbauarbeiten in einem Ladengeschäft tätig waren, bedeutete der Austritt ihres Heimatlands aus der Europäischen Union, dass sie für die Ausführung ihres Handwerks in Deutschland nunmehr eine entsprechende Arbeitsgenehmigung benötigen. Mit der Aufnahme einer Beschäftigung hielten sich die drei Männer aus einem Londoner Vorort illegal in Deutschland auf.
Die zwei Südosteuropäer und drei Briten mussten die Arbeiten einstellen und wurden der Polizei übergeben. Nach Zahlung einer Sicherheit müssen alle fünf Drittstaatenangehörigen jetzt umgehend die Bundesrepublik Deutschland verlassen.
Der Zoll ermittelt weiterhin gegen die slowenische Lüftungsbaubaufirma wegen des Verdachts illegaler Ausländerbeschäftigung.
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