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Zwei Hauptbeschuldigte vorläufig festgenommen, 72 Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht
Seit den frühen Morgenstunden des 27. August 2020 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in Frankfurt am Main im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt und unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in 72 Objekten im gesamten Rhein-Main-Gebiet durch. Die Durchsuchungsmaßnahmen erstreckten sich auf Wohn- und Firmenräume der beschuldigten Personen. Zwei Haftbefehle wurden zeitgleich vollstreckt. An den Maßnahmen waren 380 Einsatzkräfte beteiligt.
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaften Darmstadt und Frankfurt am Main gegen einen Täterkreis von insgesamt 22 Personen. Diese sollen in den vergangenen Jahren einen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Schaden in Höhe von mindestens 5,6 Millionen Euro herbeigeführt oder Beihilfe dazu geleistet haben.
Die Beschuldigten werden verdächtigt, über ein Firmengeflecht Scheinrechnungen in einem Umfang von etwa 6,4 Millionen Euro gegen Provisionen an Bauunternehmen ausgestellt oder diese als Rechnungskäufer gekauft und verwendet zu haben. Durch diese sogenannten Abdeckrechnungen wurden die Rechnungskäufer in die Lage versetzt, Schwarzlohnzahlungen an eigene Arbeitnehmer, die nicht oder nicht richtig zur Sozialversicherung gemeldet waren, zu verschleiern.
Im Zuge der Durchsuchungen wurden zwei Hauptbeschuldigte aufgrund von Haftbefehlen festgenommen und Geschäftsunterlagen als Beweismittel gesichert. Darüber hinaus wurden 14 Vermögensarreste in das Vermögen der Beschuldigten und deren Gesellschaften in Höhe von insgesamt sechs Millionen Euro vollstreckt.
Im Rahmen des Einsatzes wurden außerdem eine weitere per Haftbefehl gesuchte Person vorläufig festgenommen sowie mehrere Waffen, gefährliche Gegenstände und geringe Mengen an Drogen sichergestellt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main dauern an. Weitergehende Informationen zu den Hintergründen des Verfahrens können erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden.
Auskünfte erteilen:
Oberstaatsanwalt Robert Hartmann – Pressesprecher bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt
Telefon: 06151 992-1308
E-Mail: Pressestelle @sta-darmstadt.justiz.hessen.de
Zolloberamtsrätin Christine Straß – Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main
Telefon: 069690-73396 und 0172 6149417
E-Mail: Presse.hza-ffm @zoll.bund.de
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