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Zollamt Hamburg beschlagnahmt bei Sommerhitze Weihnachtsartikel
Bei hochsommerlichen Temperaturen mit über 30 Grad Celsius fällt es schwer, an Weihnachten zu denken. Anders beim Zollamt Hamburg: Dort hat die Abfertigung von Weihnachtsartikeln Hochkonjunktur. Die Beamtinnen und Beamten haben in den letzten Wochen diverse Weihnachtsmänner, Baumkugeln, Plastikweihnachtsbäume mit Kunstschnee und Schokoadventskalender zur Einfuhr abgefertigt.
1.966 aus China stammende LED-Lichterketten werden allerdings nicht den direkten Weg in die deutschen Geschäfte finden. Sie wurden am 10. August 2020 in Zusammenarbeit mit der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz vom Zollamt sichergestellt, da unter anderem die Herstellerangaben und die CE-Kennzeichnungen fehlten.
Eine CE-Kennzeichnung stellt sicher, dass die Produkte den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Fehlt diese Kennzeichnung, kann es zum Beispiel zu Kurzschlüssen oder anderen Defekten bei der Inbetriebnahme kommen.
Mit der Beschlagnahme der Lichterketten haben die Hamburger Zöllnerinnen und Zöllner also schon jetzt einen Beitrag zu einem friedlichen Weihnachtsfest geleistet.
Bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr wirken die Zollstellen bei der Überwachung hinsichtlich der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Produkten mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften mit. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sichere und konforme Produkte auf den Markt innerhalb der Union gelangen.
Die Zollstellen informieren bei auffälligen Wareneinfuhren die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese entscheiden, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften zum freien Verkehr überlassen werden können oder wieder ausgeführt, vernichtet beziehungsweise zerstört werden müssen.
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