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Grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung
Das Zollfahndungsamt Essen präsentiert eine erfolgreiche Bilanz bei der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen Rauschgiftkriminalität sowie von sonstigen Verboten und Beschränkungen (u.a. Doping- und Arzneimittelkriminalität). Ein Schwerpunkt lag dabei nach wie vor bei der Verfolgung von Drogendelikten.
Rauschgift
Die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität stieg im Jahr 2019 um circa 20 Prozent auf 2.575 Verfahren an. Dies sind fast die Hälfte aller bundesweit geführten Ermittlungsverfahren des Zollfahndungsdienstes im Betäubungsmittelbereich.
Erneut stiegen auch die Sicherstellungen bei den synthetischen Drogen und sogenannten „Designerdrogen“, wie Amphetamin, Metamphetamin, Ecstasy und deren Derivate, beispielhaft bei Amphetamin im Vergleich zum Vorjahr nochmals um fast 40 Prozent auf eine sichergestellte Menge von rund 443 Kilogramm. Dies ist rund ein Drittel der in Deutschland durch die Zollfahndung sichergestellten Menge. Bei Ecstasy hat sich die Sicherstellungsmenge in 2019 mit über einer Million Stück fast verzehnfacht.
Die Anzahl der Sicherstellungen von Drogen im Postverkehr hat sich im Verhältnis zum letzten Jahr um 75 Prozent auf 988 Sicherstellungen gesteigert. Mehr als ein Drittel der Ermittlungsverfahren geht auf Sicherstellungen im Post- und Paketverkehr zurück. Ein wesentlicher Schwerpunkt bei den Sicherstellungen in den für den innergemeinschaftlichen Postverkehr bestimmten Brief- und Paketsendungen lag beim Zollfahndungsamt Essen im Jahr 2019 an der Westgrenze.
Es handelte sich oftmals um Einfuhren von 30 bis 60 Briefsendungen, welche insbesondere aus den Niederlanden zunächst auf dem Landweg illegal nach Deutschland eingeschmuggelt wurden. Anschließend wurden diese im Grenzgebiet bei Postfilialen aufgegeben. Als Absender wurden meist unzutreffende Angaben (sog. Fakeadressen) verwendet. Im gesamten grenznahen Bereich zu den Niederlanden trat dieser Modus Operandi für den Vertrieb von zumeist im Darknet oder in geschlossenen Foren bestellten Betäubungsmitteln durch niederländische Tätergruppieren auf.
So betrieben zum Beispiel zwei Banden, die teilweise sogar zusammenarbeiteten, im deutsch-niederländischen Grenzgebiet (Raum Gronau/Enschede) einen groß angelegten Handel mit Betäubungsmitteln über das Darknet. Die Lieferung der weltweiten Kundenbestellungen wurde über deutsche Postfilialen abgewickelt. Hierzu unterhielten die Banden spezielle „Verpackerwohnungen“ in Gronau und Losser (Niederlande) als Logistikzentren. Von dort wurden die Drogensendungen dann im Wesentlichen bei Postfilialen in Nordrhein-Westfalen aufgegeben, unter anderem wollten die Banden hierdurch die niederländische Herkunft der Postsendungen verschleiern.
Um die grenzüberschreitend tätigen Banden dingfest machen zu können, schlossen sich die Staatsanwaltschaften Münster und Zwolle mit Ermittlerinnen und Ermittlern des Zollfahndungsamts Essen und des niederländischen Ermittlungsdienstes FIOD Zwolle unter Einbeziehung von EUROJUST und EUROPOL zu einem „Joint Investigation Teams (JIT)“ zusammen und ermittelten länderübergreifend gemeinsam.
Am 1. Februar 2019 wurden die beiden Banden durch das Zollfahndungsamt Essen und den FIOD Zwolle ausgehoben, neun Haftbefehle vollstreckt und drei weitere Personen festgenommen sowie neun Objekte in Deutschland und den Niederlanden durchsucht. Vor Ort wurden insgesamt etwa 77 Kilogramm Amphetamin, 6 Kilogramm Amphetaminöl, 4 Kilogramm MDMA, fast 2 Kilogramm Ecstasy, circa 1 Kilogramm Heroin und 0,3 Kilogramm Kokain sichergestellt. Die ermittelte (umgeschlagene) Menge Rauschgift der Banden beläuft sich für den Zeitraum Oktober 2018 bis Ende Januar 2019 auf 1.000 Kilogramm Amphetamin!
Inzwischen verurteilte das Landgericht Münster die beiden Haupttäter zu einer rechtskräftigen Haftstrafe von zehn Jahren und acht Jahren und einer Vermögensstrafe von 720.000 Euro und 600.000 Euro. Die weiteren Tatverdächtigen erhielten Haftstrafen zwischen sieben Jahren und drei Jahren und drei Monaten. Die Urteile sind teilweise noch nicht rechtskräftig.
Pressemitteilung „Darknet und grenzüberschreitender Drogenschmuggel“
Crystal Meth
Im letzten Jahrzehnt stellte der Schmuggel von Crystal Meth insbesondere an der Grenze zu Tschechien ein bekanntes Phänomen dar. Die statistischen Zahlen geben nunmehr Anhaltspunkte, dass der Schmuggel von Crystal Meth an der Westgrenze zu den Niederlanden enorm an Bedeutung gewinnt.
Die in 2018 sichergestellte Menge an Crystal Meth hat sich im Jahr 2019 mit 97 Kilogramm Crystal Meth aus den Niederlanden nochmals mehr als versechsfacht. Das sind etwa 67 Prozent der durch den Zollfahndungsdienst bundesweit sichergestellten Gesamtmenge. Weitere 4 Kilogramm Crystal Meth konnten zusätzlich ermittelt werden.
Die Kuriere reisten sämtlich aus den Niederlanden über verschiedene Autobahnen in die Bundesrepublik Deutschland ein. Der Großteil des aufgegriffenen Crystal Meth war nach hiesigen Erkenntnissen für das osteuropäische Ausland bestimmt. Im Postverkehr sichergestellte kleinere Mengen hatten ihren Ursprung in anderen Ländern als den Niederlanden. Dies lässt darauf schließen, dass sich anscheinend ein Teil der auch für Deutschland bestimmten illegalen Produktion von Crystal Meth in die Niederlande verlagert hat.
„Unsere Zahlen belegen, dass auch 2019 ein gleichbleibend hoher Zufuhrdruck illegaler Drogen bei wechselnden Begehungsweisen bestand, wobei der Bereich synthetischer Drogen enorm an Relevanz gewonnen hat“, sagte Regierungsdirektor Frank Denner, Leiter des Zollfahndungsamts Essen.
Schutz von Bürger, Wirtschaft und Umwelt – sonstige Verbote und Beschränkungen
Im Bereich der Doping- und Arzneimittelkriminalität stiegen im Jahr 2019 die Sicherstellungsmengen im Dopingbereich um ein Vielfaches, teilweise über das Fünffache. So erhöhten sich nicht nur die Sicherstellungen von flüssigen Dopingsubstanzen von 14,5 Litern in 2018 auf fast 100 Liter in 2019, sondern auch die Ausgangsstoffe zur Herstellung von Dopingmitteln von 19 Kilogramm im Vergleich zum Vorjahr auf 93 Kilogramm im Jahr 2019.
Die erhöhten Sicherstellungen bei Dopingwirkstoffen deuten darauf hin, dass Dopingmittel weiterhin in großem Stil in Untergrundlaboren illegal hergestellt werden könnten. Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Essen konnten auch in 2019 zwei große Untergrundlabore zur Dopingmittelherstellung und einen internationalen Webshop für Dopingmittel und nicht zugelassene Arzneimittel ausheben.
Den im Internet zugänglichen Webshop betrieb eine vierköpfige Bande aus dem Rhein-, Sauer- und Bergischen Land. Abnehmer der Bande waren überwiegend Freizeitsportler aus der Bodybuilding-Szene. Darüber hinaus wurde in großem Stil auch direkt an Zwischenhändler in Deutschland und im europäischen Ausland verkauft. Am 3. April 2019 wurden in zwei Lagerstätten große Mengen an Dopingmitteln sichergestellt, darunter erstmalig in Europa auch Follistatin, von Experten auch als „neue Form der Eskalation im Freizeitsport“ beschrieben. In einem der Lager wurden ferner fünf Schusswaffen mit Munition sichergestellt, darunter eine Maschinenpistole Typ Skorpion. Dies könnte auf eine neue, gewaltbereite Entwicklung in diesem Deliktsbereich hinweisen.
Follistatin ist ein Protein. Es kommt natürlicherweise bei fast allen höher entwickelten Tieren vor. Es soll zusammen mit anderen Hormonen ein wesentlicher Bestandteil eines Regelkreises sein, der unter anderem die Muskelbildung reguliert. Allerdings wird das Mittel erst klinisch erprobt, Wirkungen und Nebenwirkungen sind größtenteils unbekannt. Somit sind die langfristigen gesundheitlichen Folgen nicht kalkulierbar.
Pressemitteilung „Webshop für Dopingmittel zerschlagen“
Auch bei illegalen Arzneimitteln erreichten die Sicherstellungen im Jahr 2019 wiederum ein hohes Niveau. So wurden fast 24 Liter Flüssigarzneimittel und über 240.000 Tabletten sichergestellt.
Ein Verfahren, das sich gegen eine Tätergruppe richtete, welche illegale sibutraminhaltige Schlankheitsmittel aus der Türkei über Bulgarien nach Deutschland einschmuggelte und diese anschließend als angebliche Naturprodukte über das Internet in Social-Media-Foren vertrieb, nahm beim Zollfahndungsamt Essen seinen Ursprung. Durch mehrere Zollfahndungsämter bundesweit wurden bei Durchsuchungen insgesamt über eine Million Konsumeinheiten derartiger Arzneimittel sichergestellt.
Sibutramin und sibutraminhaltige Produkte sind seit 2010 aufgrund ihrer erheblichen, teils lebensgefährlichen Nebenwirkungen in der EU nicht mehr zugelassen. Vor der Einnahme dieser Mittel wird massiv gewarnt.
Im Fahndungsjahr 2019 wurden ferner über 21 Kilogramm Ketamin im Postverkehr sichergestellt, die zur Ausfuhr nach Nordamerika bestimmt waren. Es liegen Anhaltspunkte vor, dass die Sendungen zuvor aus den Niederlanden zur Verschleierung der eigentlichen Herkunft in die Bundesrepublik Deutschland eingeschmuggelt wurden, um diese dann in deutsche Briefkästen einzuwerfen oder über deutsche Postfilialen zu versenden. Dabei werden üblicherweise gefälschte oder unbeteiligte Absenderdaten aus Deutschland verwendet.
Ketamin ist ein verschreibungspflichtiges Narkosemittel, dass überwiegend in der Tiermedizin, aber unter bestimmten Bedingungen auch beim Menschen Anwendung findet. Es besitzt halluzinogene Nebenwirkungen und wird deshalb auch als Rauschdroge missbraucht. Üblicherweise wird Ketamin „gesnifft“, aber auch geraucht oder gespritzt. Durch das Hervorrufen von Erinnerungslücken und Blackouts ist Ketamin auch als eine Form von „KO-Tropfen“ bekannt.
„Aufgrund der hohen gesundheitlichen Risiken beim Dopingmissbrauch und der Einnahme illegaler Arzneimittel sowie der damit verbundenen Folgen für das Gesundheitssystem liegt hier ein Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit des Zollfahndungsamts Essen“, so der Leiter des Zollfahndungsamts Essen, Regierungsdirektor Frank Denner.
Gesamtergebnis in Zahlen
Von den 12.606 Ermittlungsfällen, die der deutsche Zollfahndungsdienst insgesamt in 2019 eingeleitet hat, wurden mit 3.398 Ermittlungsverfahren über ein Viertel vom Zollfahndungsamt Essen wegen zumeist schwerer oder organisiert begangener Straftaten geführt. Die Verfahren teilen sich wie folgt auf die Deliktsbereiche auf: Zölle 61, Verbrauchsteuern 198, verfahrensunabhängige Finanzermittlungen 123, Außenwirtschaftsrecht 53, Sonstige 2, sonstige Verbote und Beschränkungen (u.a. Doping-, Waffen-, Arzneimittelkriminalität) 386 und Betäubungsmittel 2.575 Ermittlungsverfahren. (Für die Ermittlungsergebnisse in den Bereichen Zölle und Verbrauchsteuern wird in der folgenden Woche eine gesonderte Bilanz veröffentlicht.)
Die Täter agieren zunehmend konspirativer, schotten sich weiterhin ab und nutzen vermeintlich sichere Kommunikations- und Schmuggelwege.
Die Ermittlungen richteten sich gegen insgesamt 3.970 Tatverdächtige. Die Anzahl der deutschen und ausländischen Beschuldigten steht in einem nahezu ausgewogenen Verhältnis. Auf Grundlage der erfolgreichen Ermittlungen und schlüssigen Dokumentation der Ergebnisse durch Beamtinnen und Beamte des Zollfahndungsamts Essen gegenüber der Justiz sprachen Gerichte in 2019 insgesamt Freiheitsstrafen von 543 Jahren und Geldstrafen von rund 342.000 Euro aus.
Die meisten Tatörtlichkeiten der Verfahren des Zollfahndungsamts Essen im Jahr 2019 lagen auf dem Postweg, relativ dicht gefolgt von Sicherstellungen auf dem Landweg und mit Abstand gefolgt im Luft- oder Luftfrachtverkehr der beiden Großflughäfen Düsseldorf und Köln.
Der ermittelte Steuerschaden betrug etwa 21 Millionen Euro (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern).
Die spezifischen statistischen Angaben zum Jahresergebnis des Zollfahndungsamts Essen in den Bereichen Verbote und Beschränkungen sowie der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität für das Jahr 2019 können dem folgenden Datenblatt entnommen werden.
Jahresstatistik 2019 – Verbote und Beschränkungen sowie RauschgiftPDF | 496 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Der Zuständigkeitsbereich der Essener Behörde mit seinen Dienstsitzen in Aachen, Kleve, Köln, Moers, Münster und Nordhorn erstreckt sich über Nordrhein-Westfalen und die Grafschaft Bentheim mit dem angrenzenden Emsland (Niedersachsen), im Bereich Außenwirtschaftsrecht zusätzlich noch auf die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Teile von Thüringen und Bayern.
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