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3,5 Millionen Euro Zölle eingenommen
Das Hauptzollamt Magdeburg bestand im Jahr 2019 aus:
Bis zum 31. Dezember 2019 waren im Gesamtbereich des Hauptzollamts Magdeburg 534 Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte tätig, die in erster Linie folgende Aufgaben wahrgenommen haben:
- Erhebung von Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Zöllen
- Vollstreckung von Geldforderungen des Bundes und der Sozialbehörden
- Kontrolle und Abfertigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
- Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Einnahmen
Durch das Sachgebiet B inklusive der zugeordneten Zollämter wurden im Jahr 2019 folgende Einnahmen (gerundet) erzielt:
Zölle und Steuern | Einnahmen 2019 in Millionen Euro |
Einnahmen 2018 in Millionen Euro |
---|---|---|
Zoll-EU | 3,565 | 5,092 |
Einfuhrumsatzsteuer | 32,633 | 40,553 |
Energiesteuer | 1,579 | 1.644 |
Branntweinsteuer | 7,989 | 35,348 |
Biersteuer | 17,319 | 15,591 |
Stromsteuer | 201,897 | 222,780 |
Schaumwein/ Zwischenerzeugnissteuer |
167,543 | 174,120 |
Kaffeesteuer | 5,776 | 6,199 |
Tabaksteuer | 0,032 | 0,022 |
Kraftfahrzeugsteuer | 226,416 | 220,221 |
Auf dem Rechtsgebiet der Energiesteuer wurden im vergangenen Jahr Entlastungen in Höhe von 119,471 Millionen Euro (2018: 131,941 Mio. Euro) gewährt. Im Bereich der Stromsteuer wurden Entlastungen in Höhe von 132,264 Millionen Euro (2018: 115,688 Mio. Euro) vorgenommen.
Die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge, die durch das Hauptzollamt Magdeburg als Steuergegenstände geführt werden, belief sich auf rund 1,655 Millionen (2018: 1,667 Mio.).
Der in Halle (Saale) ansässigen Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Magdeburg sind im Jahr 2019 insgesamt 113.062 (2018: 119.822) Vollstreckungsanordnungen und -ersuchen zugegangen, darunter:
Verwaltungen | Vorgänge 2019 | Vorgänge 2018 |
---|---|---|
Bundesagentur für Arbeit | 21.774 | 25.490 |
sonstige Sozialbehörden | 39.123 | 54.488 |
Zollverwaltung (ohne KfzSt) | 1.850 | 1.148 |
Zollverwaltung (KfzSt) | 49.464 | 38.696 |
Mit insgesamt rund 29,621 Millionen Euro (2018: 48,963 Mio. Euro) beigetriebenen rückständigen Forderungen entfielen darunter auf:
Verwaltungen | Forderungen 2019 in Millionen Euro |
Forderungen 2018 in Millionen Euro |
---|---|---|
Bundesagentur für Arbeit | 3,212 | 0,562 |
sonstige Sozialbehörden | 19,010 | 28,369 |
Zollverwaltung (ohne KfzSt) | 1,534 | 10,418 |
Zollverwaltung (KfzSt) | 5,494 | 9,614 |
Die Angehörigen des Sachgebiets D Prüfungsdienst führten im Jahr 2019 113 Zoll- beziehungsweise Verbrauchsteuerprüfungen bei Wirtschaftsbeteiligten durch (2018: 166). Hierbei kam es in den einzelnen oben bereits angeführten Steuerkreisen insgesamt zu 4.773.175 Euro an Nacherhebungen bzw. Rückforderungen (2018: 4.264.876 Euro) und zu 969.233 Euro an Erstattungen (2018: 2.398.200 Euro).
Schutz von Sicherheit und Ordnung
Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) stellte im Jahr 2019 insgesamt 217.845 Zigaretten und rund 18 Kilogramm Tabak (2018: 729.031 Euro/14 Kilogramm) fest. Die Feststellung dieser Menge führte zur Erhebung von 35.662 Euro Tabaksteuer (2018: 19.845 Euro).
2019 wurden durch die KEV 2.158 Lkws bzw. Kleintransporter (2018: 2.760), 1.363 Pkws (2018: 1.299), 214 Busse (2018: 200), 38 Reisezüge (2018: 28) sowie insgesamt 6.334 Personen (2018: 8.791) kontrolliert.
28 Beanstandungen im Bereich des Energiesteuergesetzes führten zur Erhebung von 3.983 Euro Energiesteuer (2018: 28 Beanstandungen mit 1.747 Euro).
Bei 25 Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfolgte die Einleitung eines Strafverfahrens und die Sicherstellung von circa 4.000 Gramm Betäubungsmitteln (2018: 25 und 3.350 g).
Fünf Kontrollen führten zur Sicherstellung von Waffen beziehungsweise Waffenteilen (2018: 10).
Es erfolgte 2019 die Einleitung von 63 Strafverfahren. Steuerbescheide wurden insgesamt 76 erstellt (2018: 65 und 95). In 48 Fällen konnte ein Zuschlag nach § 32 Abs. 3 Zollverwaltungsgesetz erhoben werden (2018: 66). Die Zuschlagssumme betrug insgesamt 3.947 Euro (2018: 4.429 Euro). Auch erfolgte die Festsetzung von 407 Euro Branntweinsteuer (2018: 476 Euro).
Im Rahmen der vorgenommenen 123 Vollstreckungen wurden insgesamt 16.048 Euro eingenommen (2018: 140 und 13.078 Euro).
Die Überprüfung der zu Beginn genannten 214 Busse mit ausländischem Firmensitz führte zur Aufdeckung von 48 Verstößen gemäß § 18 Umsatzsteuergesetz (2018: 34). Es wurden insgesamt 7.628 Euro (2018: 8.090 Euro) an Sicherheit für die zu erwartenden Steuernachforderungen erhoben und die entsprechenden Finanzämter informiert.
In 356 Fällen erfolgte die Festsetzung von insgesamt 8.883 Euro Kfz-Steuer (2018: 455 und 13.077 Euro). Die Erhebung bezieht sich überwiegend auf festgestellte Lkws aus den Ländern Mazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien. Weiterhin erfolgten 121 Kontrollmitteilungen nach § 10 Kraftfahrzeugsteuergesetz an die Kraftfahrzeugsteuerstelle des Hauptzollamts Magdeburg (2018: 188).
Abfertigung grenzüberschreitender Verkehr
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr wurden durch die Zollämter Magdeburg-Rothensee, Dessau-Ost, Aschersleben, Halle (Saale) und Stendal für das Jahr 2019 insgesamt 31.750 Einfuhrabfertigungen, 196.836 Ausfuhrabfertigungen und 52.315 Abfertigungen zum Versandverfahren vorgenommen.
Hierbei wurden durch die an den Zollämtern tätigen Bediensteten allein auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 333 Verstößen festgestellt und Waren im Wert von 181.093,50 Euro beschlagnahmt. Aus den 333 festgestellten Verstößen wurden in 2019 in 298 Fällen die Waren vernichtet.
Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung
Im zurückliegenden Jahr führten die Beschäftigten des Sachgebiets E – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Sachsen-Anhalt insgesamt 3.147 Prüfungen durch (2018: 3.455), darunter 1.905 Arbeitgeberprüfungen (2018: 1.846).
Das Bauhaupt- und Baunebengewerbe war mit einem Anteil von 32,36 Prozent (2018: 30,07 %) an den Gesamtprüfungen die meist geprüfte Branche. Weitere geprüfte Schwerpunktbranchen waren: das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (9,78 %), das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe (8,42 %), das Wach- und Sicherheitsdienstgewerbe (4,73 %) sowie das Gebäudereinigungshandwerk (2,06 %).
2019 wurden 2.883 Strafverfahren (2018: 2.883) und 682 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2018: 712) eingeleitet.
2.934 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten konnten im Jahr 2019 abgeschlossen (2018: 2.862) und Geldstrafen in Höhe von 1,01 Millionen Euro aus Urteilen und Strafbefehlen ausgesprochen werden (2018: 793.015 Euro). Zudem wurden Freiheitsstrafen in Höhe von insgesamt 35,08 Jahren erwirkt (2018: 20,25).
Ermittlungsverfahren wegen begangener Ordnungswidrigkeiten wurden in 1.507 Fällen abgeschlossen (2018: 1.306) und Geldbußen, Verwarngelder und Verfallsummen in Höhe von insgesamt 1.405.669 Euro festgesetzt (2018: 2.168.555 Euro).
Die Angehörigen des Sachgebiets F – Ahndung aus dem Bereich der FKS leiteten 2.340 Straf- und 879 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
2.381 Strafverfahren wurden justiziell abgeschlossen. Hierbei sind Geldstrafen in Höhe von 841.020 Euro und Freiheitsstrafen von insgesamt 22,3 Jahren ausgesprochen worden.
Das Hauptzollamt Magdeburg schloss 2019 1.495 Ordnungswidrigkeitenverfahren ab, die hierbei verhängten Bußgelder beliefen sich auf eine Höhe von 1.388.334,80 Euro.
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