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Bezahlte Beschäftigung verschwiegen
Eine Geldstrafe über 3.000 Euro verhängte das Amtsgericht Lörrach zu Beginn dieses Jahres gegen einen 55-jährigen Mann aus Steinen, weil dieser Arbeitslosengeld II in Höhe von 2.900 Euro vom Jobcenter Lörrach erhalten hatte, tatsächlich im Bezugszeitraum aber einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen war.
Beamte des Hauptzollamts Lörrach waren dem Betrug durch Abgleich mit den Daten des Rentenversicherungsträgers auf die Spur gekommen. Der Arbeitgeber des Mannes hatte ihn nämlich korrekt angemeldet. Der Beschuldigte selbst hatte schon länger Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen und seinen Lohnbezug in einem Folgeantrag wohlweislich verschwiegen.
Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig. Neben der verhängten Geldstrafe muss der Mann die zu Unrecht bezogenen Sozialleistungen an das Jobcenter zurückzahlen.
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