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Zoll beteiligt sich an europaweiten Kontrollen
Vom 14. bis 20. September 2020 haben europaweite Kontrollen gegen Menschenhandel und Ausbeutung der Arbeitskraft stattgefunden. An den Kontrolltagen hat sich auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Potsdam mit 39 Einsatzkräften beteiligt. Hierbei wurden am 14. und 15. September 2020 durch die Zollbeamten insgesamt 45 Personen im westlichen Brandenburg kontrolliert. Die Kontrollen fanden vorwiegend in Nagelstudios und der Gastronomie statt.
Durch die von Europol koordinierten Kontrollmaßnahmen sollen Opfer von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft identifiziert und Hinweise auf die Täter sowie kriminelle Strukturen erlangt werden.
In mindestens zwei Fällen konnten Anhaltspunkte für die Ausbeutung der Arbeitskraft festgestellt werden, da hier die tatsächliche Entlohnung in einem auffälligen Missverhältnis zur geleisteten Arbeitszeit stand und eine starke Unterschreitung des Mindestlohns vorlag. Die Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren wird geprüft.
In zwei weiteren Fällen wurden nicht die eigenen Ausweisdokumente, sondern die anderer Personen mit ähnlichem Aussehen vorgelegt. „Das Verwenden sogenannter ‚Look-alike‚-Dokumente ist keine Seltenheit und häufig zu beobachten“, sagte Andreas Graf, Pressesprecher des Hauptzollamts Potsdam. Die Ausweise wurden sichergestellt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Da bei den Kontrollen auch die anderen Prüffelder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz beachtet wurden, haben die Zollbeamten 19 weitere Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts, illegaler Beschäftigung und Verstoßes gegen die Einhaltung des Mindestlohns eingeleitet. Hiervon richten sich elf Strafverfahren gegen die illegalen Arbeitnehmer und acht Strafverfahren gegen die jeweiligen Arbeitgeber.
Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.
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