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Offene Geldstrafe aus älterem Verfahren
Am Grenzübergang Grenzacherhorn fanden Kontrollbeamte des Hauptzollamts Lörrach am 23. März 2020 im Rucksack eines 32-jährigen Baslers, der per Rad nach Deutschland einreisen wollte, eine in Klarsichtfolie und zusätzlich in einen Pullover eingewickelte unbestimmte Substanz. Die Substanz ergab eine Menge von 56 Gramm. Augenscheinlich handelte es sich dabei um Marihuana.
Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes stellten die Beamten zudem fest, dass er eine gegen ihn festgesetzte Geldstrafe aus einem älteren Verfahren noch nicht bezahlt hatte.
Die Zöllner leiteten gegen den Mann wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein Ermittlungsverfahren ein und übergaben ihn anschließend zur Klärung der noch offenen Geldstrafe an die Kollegen der Bundespolizei. Die ausstehende Summe konnte der Reisende tatsächlich begleichen und durfte anschließend seine Fahrt fortsetzen. Die Ermittlungen dauern an.
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