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Organisierter Betrug beim Bezug von sogenannten Corona-Soforthilfen und Kurzarbeitergeld aufgedeckt
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Itzehoe hat unter Leitung der Staatsanwaltschaft Lübeck einen organisierten Betrug beim Bezug von sogenannten Corona-Soforthilfen und Kurzarbeitergeld in Höhe von rund 15 Millionen Euro aufgedeckt.
Aufgrund intensiver Ermittlungen des Zolls mit Unterstützung der Steuerfahndung Kiel und einer Rechercheeinheit der Bundesagentur für Arbeit ist ein 36-Jähriger aus dem Kreis Pinneberg dringend tatverdächtig, eine Beratungsfirma in Hamburg betrieben zu haben und unter Zuhilfenahme von Sozialversicherungsdaten von Personen aus ganz Deutschland, die er im Rahmen seiner Tätigkeit unrechtmäßig erworben hatte, widerrechtlich in mindestens 90 Fällen Kurzarbeitergeld und sogenannte Corona-Soforthilfen beantragt zu haben.
Er wurde am 4. Juli 2020 festgenommen und befindet sich seitdem wegen dringenden Verdachts des Betrugs im besonders schweren Fall und des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Lübeck. Der Beschuldigte hat sich bislang zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Bei der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume des Hauptverdächtigen am 4. Juli 2020 wurden zahlreiche Beweismittel sichergestellt. Deren erste Sichtung erhärtete den Verdacht gegen den Beschuldigten und lieferte Hinweise auf weitere bislang noch unbekannte Verdachtsfälle, die nach derzeitigem Ermittlungsstand weitere Bundesländer betreffen.
Neben 7,6 Millionen Euro, deren unrechtmäßige Auszahlung seitens der Bundesagentur für Arbeit durch die schnellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck und des Hauptzollamts Itzehoe verhindert werden konnten, gilt es jetzt, bereits zu Unrecht gezahltes Kurzarbeitergeld und sogenannte Corona-Soforthilfen in Höhe von rund 7,4 Millionen Euro wieder in die Staatskasse zurückzuführen. Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat hierzu einen entsprechenden Vermögensarrest gegen den Hauptverdächtigen und weitere 22 Einziehungsbeteiligte erwirkt. Während der Durchsuchungsmaßnahmen am 4. Juli 2020 konnte bereits ein Betrag in Höhe von 84.000 Euro im Wohnhaus des mutmaßlichen Haupttäters arrestiert werden.
Nachdem die Ermittler im Nachgang diverse Verdunkelungshandlungen feststellen mussten, wurden am 21. Juli 2020 weitere Durchsuchungsmaßnahmen im Umfeld des Beschuldigten durchgeführt, bei denen mutmaßliche Teile der Tatbeute (knapp 120.000 Euro) sowie entzogene Beweismittel gesichert werden konnten.
„Der Zoll und die Bundesagentur für Arbeit haben in diesem Fall eng zusammengearbeitet und sich gegenseitig intensiv unterstützt. Wir werden dies auch weiterhin tun und stehen bereits in kontinuierlichem Austausch, um gemeinsam weiteren möglichen Missbrauch zu bekämpfen“, sagt Francesca Ramus, die Leiterin des Hauptzollamts Itzehoe.
Die zuständige Behörde für Sozialleistungen nach §§ 95 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (Kurzarbeitergeld) ist die Bundesagentur für Arbeit. Diese prüft die Anspruchsvoraussetzungen und auch nachträglich die eventuelle unberechtigte Gewährung des Kurzarbeitergelds in eigener Zuständigkeit.
Soweit im Rahmen einer Prüfung nach § 2 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) bei einem Arbeitgeber Personen angetroffen werden, die Kurzarbeitergelder im Sinne der §§ 95 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch beziehen und dem zuständigen Leistungsträger für die Leistung erhebliche Tatsachen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitgeteilt haben, obliegt die weitere Verfolgung den Behörden der Zollverwaltung.
Nachfragen zu dieser Medieninformation sind an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck zu richten:
Telefon: 0451 371-1103 oder -1013
Dr. Ulla Hingst
Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck
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