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Zoll stellt über 10.000 Zigaretten sicher
Leipziger Zöllner kontrollierten am 24. Februar 2021 in einem Postverteilzentrum Sendungen, die auf dem Landweg aus Polen nach Deutschland verbracht wurden.
Dabei stellten sie nach der Röntgenkontrolle ein Paket sicher, in dem sich ausschließlich Zigaretten befanden. Insgesamt zählten die Zöllner 10.100 unversteuerte Zigaretten verschiedener Sorten.
In letzter Zeit stellt der Zoll vermehrt Sendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren im innergemeinschaftlichen Postversand fest. Nicht selten erfolgte die vorherige Bestellung dabei über das Internet oder soziale Netzwerke.
Das Hauptzollamt Dresden weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ausschließlich Tabakwaren mit gültiger Steuerbanderole, die eine Person im Rahmen der Richtmengen für ihren Eigenbedarf in einem Mitgliedstaat der EU erwirbt und selbst nach Deutschland befördert, steuerfrei sind.
„Beim Versand von Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten per Post ist die Rechtslage eine andere“, erläuterte Pressesprecherin Heike Wilsdorf. „In diesen Fällen handelt es sich nach Tabaksteuerrecht um ein gewerbliches Verbringen. Die Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten werden ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet und die Tabaksteuer wird fällig. Die Tabakwaren werden von der Zollverwaltung bereits bei der Lieferung sichergestellt und vernichtet. Dies gilt sowohl für Sendungen von privat an privat als auch von einem Händler an privat.“
Die fällige Tabaksteuer schulden neben dem Versender auch der Empfänger. Empfänger und Versender haben darüber hinaus, mit einem Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren oder der Erhebung eines Zuschlags in Höhe der Tabaksteuer zu rechnen.
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