Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Urteil gegen Geschäftsführer eines Bauunternehmens

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

[adning id=“69911″]

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen

Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte den Geschäftsführer eines Bauunternehmens aus dem Salzlandkreis wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 404 Fällen. Das Gericht setzte eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 120 Euro fest, also insgesamt 28.800 Euro.

Die Bediensteten des Hauptzollamts Magdeburg – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Dessau-Roßlau – konnten nach Auswertung der bei Durchsuchungsmaßnahmen vorgefundenen Beweismittel dem 63-jährigen Unternehmer nachweisen, dass dieser in den Jahren 2011 bis 2016 nicht den in der Baubranche vorgeschriebenen Mindestlohn an seine Arbeitnehmer gezahlt hatte. Der Sachverhalt wurde bekannt, nachdem Arbeitnehmer des Unternehmens bei einer Baustellenkontrolle durch den Zoll befragt wurden.

Aufgrund der Mindestlohnunterschreitung in Höhe von circa 504.100 Euro wurden der Sozialversicherung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in Höhe von über 225.700 Euro vorenthalten.

Der Paragraf 266a des Strafgesetzbuchs sieht im Fall des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Generell können die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge und der zu wenig gezahlte Lohn durch die Sozialversicherungsträger und die betroffenen Arbeitnehmer nachgefordert werden.

Quelle : Zoll.de

[adning id=“69914″]

[ad_2]

Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016

S RAY PreSale Store