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Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Sprengstoffgesetz
Bei der Kontrolle eines deutschen Kleintransporters konnten Zöllner des Hauptzollamts Erfurt am späten Nachmittag des 5. Dezember 2019 bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle in Bärenstein über 13 Kilogramm Pyrotechnik sicherstellen.
Der 29-jährige Fahrer des Transporters wollte die Feuerwerkskörper von der Tschechischen Republik nach Deutschland transportieren, als seine Fahrt durch die Kontrollbeamten unterbrochen wurde. Die bei der Kontrolle festgestellten pyrotechnischen Gegenstände waren der Kategorie F3 zuzuordnen.
Für die Einfuhr von Pyrotechnik der Kategorie F3 bedarf es einer Erlaubnis. Diese erforderliche sprengstoffrechtliche Erlaubnis konnte der 29-jährige Fahrer nicht vorweisen.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet und die Gegenstände wurden beschlagnahmt.
m Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wirkt die Zollverwaltung bei der Überwachung der sprengstoffrechtlichen Erfordernisse mit.
Grundsätzlich dürfen explosionsgefährliche Stoffe nur nach Deutschland eingeführt werden, wenn sie gewisse stoff- und gegenstandsbezogenen Voraussetzungen erfüllen und der Einführer eine entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigung besitzt. Dabei besteht eine ausdrückliche Anmelde- und Vorführpflicht bei den Zollstellen.
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Quelle : Zoll.de
https://wertheimerportal.de/eilmeldung-kaminbrand-in-wertheim-08-03-2016-bildergalerie-und-video/