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Zwölf Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg haben bereits letzte Woche ein Bauvorhaben im Hamburger Stadtgebiet überprüft, um dort Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen. „Dabei trafen die Beamten zunächst auf sieben Arbeitnehmer, die sich teilweise vor ihnen versteckt hatten und die sich lediglich mit ihren mazedonischen, albanischen und serbischen Pässen ausweisen konnten. Weitere Nachforschungen im Bereich der Baucontainer lassen den Schluss zu, dass mindestens eine Person fluchtartig die Baustelle verlassen hat“, so Pressesprecher Oliver Bachmann.
Bei weiterer Überprüfung des Bauvorhabens wurden – versteckt im Keller und im Obergeschoss – weitere Osteuropäer angetroffen. Eine weitere Person ohne gültigen Aufenthaltstitel wurde schlafend in einem der Baucontainer entdeckt. Diese Person wurde, weil sie nicht bei der Arbeit angetroffen wurde, zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben.
„Insgesamt wurden somit auf einer Baustelle zwölf Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland vorgefunden. Davon elf zudem ohne Arbeitsgenehmigung, welche ihnen die durch sie ausgeführte Tätigkeit gestattet hätte“, resümiert Bachmann.
Drittstaatsangehörige dürfen nur beschäftigt werden, wenn der Aufenthaltstitel zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt. Mit anderen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen dürfen sie nur beauftragt werden, wenn der Aufenthaltstitel eine selbstständige Tätigkeit zulässt.
Wird eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ohne erforderliche Erlaubnis ausgeübt, kann das hohe Geldbußen und Strafen für den ausländischen Staatsbürger, den Arbeitgeber und den Auftraggeber nach sich ziehen.
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