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Haftbefehl gegen Fahrer des Kleintransporters
Am 19. Februar 2021 kontrollierten Zöllner auf der Autobahn 15, Fahrtrichtung Berlin, an der Anschlussstelle Forst einen Kleintransporter mit französischen Kennzeichen. Der Fahrer des zuvor eingereisten Kleintransporters konnte sich gegenüber den Zöllnern nicht ausweisen. Die Verständigung mit ihm erfolgte in französischer Sprache.
Auf Befragen meldete er weder Tabakwaren noch andere Waren an. Bei der Kontrolle der Fahrerkabine fanden die Zöllner eine Marihuanamühle mit Anhaftungen. Anschließend wurde der Laderaum geöffnet. Dieser war komplett mit Kartons gefüllt. Bereits beim Öffnen des ersten Kartons wurden Zigaretten ohne Steuerbanderole und mit englischen Warnhinweisen sichtbar. In allen 200 Kartons wurden Zigaretten festgestellt.
Insgesamt wurden 1.000.000 Zigaretten beschlagnahmt. Der Steuerschaden beträgt circa 170.000 Euro.
Gegen den Kraftfahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus wurde durch das Amtsgericht Cottbus Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Die weiteren Ermittlungen zum Sachverhalt übernahm das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg. Diese dauern zurzeit noch an.
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