Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll stoppt Einfuhr von artengeschützten Holztruhen

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Verstöße gegen Washingtoner Artenschutzübereinkommen festgestellt


Holztruhe aus Palisanderholz

Bei einer routinemäßigen Beschaumaßnahme Ende März 2021 stellten die Zöllner und Zöllnerinnen des Zollamts Hamburg 67 zerlegte Holztruhen fest. Ein erhöhtes Augenmerk legten die Beschäftigten dabei auf die verwendete Holzart.

„Anhand der Zollanmeldung und der Papiere bestand bereits der Verdacht, dass es sich bei dem Holz um eine geschützte Palisanderart handeln könnte“, so Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. „In Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut für Holzforschung in Hamburg konnte der Verdacht schließlich auch bestätigt werden.“

Das artengeschützte Palisanderholz unterliegt den Einfuhrbestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Die entsprechenden Einfuhrgenehmigungen konnten jedoch durch den Beteiligten nicht vorgelegt werden. Die Holztruhen wurden durch die Zollbehörde beschlagnahmt.

Auch eine nachträgliche Vorlage der erforderlichen Dokumente war nicht möglich. In der Folge wurde am 10. Mai 2021 durch das Hauptzollamt Hamburg die endgültige Einziehung und somit der Eigentumswechsel zugunsten des Bundes vollzogen.

Um der Gefährdung und der Bedrohung wirksam begegnen zu können, wurde 1973 das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“ – kurz das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ – abgeschlossen. Dieses Abkommen ist international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. In Deutschland ist CITES seit 1976 gültig.

Die Zollverwaltung überwacht die Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen beziehungsweise Teilen oder Erzeugnissen daraus nach den Bestimmungen des Artenschutzes.

Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Quelle : Zoll.de

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