Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Zoll verhindert Schmuggel von Reptilien

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26 artengeschützte Dosenschildkröten, Baumschleichen und Krötenechsen aus Mexiko sichergestellt

Den Schmuggel von 26 artengeschützten Dosenschildkröten, Baumschleichen und Krötenechsen aus Mexiko verhinderte der Zoll am Flughafen Köln/Bonn. Die Reptilien waren auf ihrem Weg zu Privatempfängern in Deutschland in Paketen mit mexikanischen Süßigkeiten, Souvenirs und Spielsachen versteckt. Eingenäht in kleine Stoffpuppen und ohne ausreichende Belüftung überlebten zehn der Reptilien den tierschutzwidrigen Transport leider nicht.

Am 30. Oktober und 8. November 2020 hatten Zöllner die Pakete überprüft. Zur genauen Artenbestimmung und zur vorübergehenden Pflege wurden die Reptilien zum Zoologischen Forschungsmuseum Alexander Koenig (ZFMK), dem Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere, nach Bonn gebracht.

„Bei unseren Luftfrachtkontrollen müssen wir ja grundsätzlich mit allem rechnen, aber lebende und zudem artengeschützte Tiere zu finden, ist schon erschreckend. Daher macht es uns stolz, durch unsere tägliche Arbeit einen Beitrag zum Artenschutz zu leisten“, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Unterstützung durch das Forschungsmuseum Koenig

Die Expertinnen und Experten des ZFMK helfen dem Zoll regelmäßig als Gutachterinnen und Gutachter bei der Artbestimmung, meist jedoch von bereits verarbeiteten beschlagnahmten Leder- und Fellprodukten, zum Beispiel Schlangenleder-Handtaschen.

Um effektiver gegen den illegalen Handel mit geschützten Arten vorzugehen, der leider oft unentdeckt bleibt, hat das ZFMK das FOGS-Projekt (Forensic Genetics for Species Protection) ins Leben gerufen. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 1,5 Millionen Euro gefördert und hat das Ziel, eine Referenzdatenbank aufzubauen, die genetische Marker- und Sequenzdaten für gefährdete und für die Artenschutzbehörden relevante Tierarten enthält.

Mit deren Hilfe können anhand von DNA-Proben Herkunft und Abstammung untersuchter Tiere ermittelt werden. Man stellt beispielsweise fest, ob es sich bei untersuchten Zuchtprogrammen tatsächlich um legale Nachzuchten oder illegale Wildentnahmen handelt. Damit soll erreicht werden, dass Untersuchungen zu Artenschutzvergehen in Deutschland mit der adäquaten molekularbiologischen Handhabe versehen werden.

Kontakt: Sabine Heine
Telefon: 0228 9122-215
E-Mail: s.heine­@leibniz-zfmk.de

Bundesamt für Naturschutz leitet Bußgeldverfahren ein

Bei den Schildkröten und den Alligatoreidechsen handelt es sich um Tierarten, die unter die Vorschriften des internationalen Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) fallen. Sowohl Mexiko als auch Deutschland hätten diese Transporte genehmigen müssen.

Das Bundesamt für Naturschutz als für den CITES-Vollzug in Deutschland zuständige Behörde hat die mexikanischen Behörden umgehend über die Beschlagnahme informiert. Dabei wurde auch angefragt, ob die Tiere zur Wiederauswilderung in ihre Heimat zurückgebracht werden sollen. Sollten die Behörden zustimmen, werden die Tiere, die gesund genug sind, nach Mexiko zurückgesandt.

Aufgrund der nicht genehmigten Einfuhren drohen den Einführern nach dem Bundesnaturschutzgesetz Bußgeldverfahren. Bei der Bemessung der Bußgelder wird auch die Art und Weise des Transports berücksichtigt werden.
Gleichzeitig wurden die mexikanischen Behörden um die Erlaubnis zur Entnahme von Proben zur genetischen Analyse im Rahmen des FOGS-Projektes gebeten.

Kontakt: Ruth Birkhölzer
Telefon: 0228 8491-1030
E-Mail: ruth.birkhoelzer­@bfn.de

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Viele Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Neben der Zerstörung der Lebensräume ist der internationale Handel mit Tieren und Pflanzen einer der größten Gefährdungsfaktoren. Um dem entgegenzuwirken, wurde 1973 das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (kurz CITES) geschlossen. Ziel von CITES ist es, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. 182 Staaten und die EU haben das Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert. CITES schützt heute etwa 6.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten.

Dabei gelten die Regelungen nicht nur für lebende Tiere oder Pflanzen, sondern auch für alle Produkte, die aus Tieren oder Pflanzen der geschützten Arten hergestellt wurden. Gemäß dem Übereinkommen steht der Begriff „Handel“ für jeden Transport über eine Grenze. Hierunter fallen alle Sendungen mit geschützten Arten, unabhängig davon, ob diese zu kommerziellen oder privaten Zwecken über internationale Grenzen transportiert werden. Der Handel ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dazu die erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden.

Das Bundesamt für Naturschutz ist die deutsche Vollzugsbehörde für die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens in der Bundesrepublik Deutschland.

www.cites.bfn.de
Broschüre „Artenschutz geht jeden an“


Stoffpuppen als Versteck für Reptilien


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Stoffpuppen als Versteck für Reptilien

Quelle : Zoll.de

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