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- Ort
- Münster
- Frist
- 31.12.2017
Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann für Büromanagement
Das Hauptzollamt Münster stellt zum 1. September 2018 sechs Auszubildende ein.
Anforderungsprofil
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife) oder Hauptschulabschluss (beim Hauptschulabschluss mindestens mit der Note „gut“ in den Fächern Deutsch und Mathematik)
- noch keine abgeschlossene Berufsausbildung
- keine Eintragung im Führungszeugnis
Zudem erwarten wir von Ihnen:
- Leistungsbereitschaft
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Flexibilität
- Belastbarkeit
- zielorientiertes Arbeitsverhalten
- Teamfähigkeit
Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Neben der attraktiven Vergütung bieten wir Ihnen eine praxisnahe Ausbildung mit modernen Arbeitsbedingungen. So schaffen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung und einen guten Start in die Berufswelt.
Wir setzen auf eine Ausbildung, die Theorie und Praxis verknüpft. Der praktische Teil der Ausbildung findet schwerpunktmäßig in Münster statt und wird in jedem Ausbildungsjahr durch acht Wochen internen Unterricht in Krefeld-Uerdingen, Duisburg oder Dortmund ergänzt. Die theoretische Ausbildung erfolgt als Berufsschulunterricht in Recklinghausen.
Als Wahlqualifikationen sind für die bei der Zollverwaltung angebotenen Ausbildungsplätze die Module „Verwaltung und Recht“ sowie „Personalwirtschaft“ zu belegen.
Ausbildungsvergütung
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt derzeit nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes abhängig vom Ausbildungsjahr 918,26 Euro bis 1.014,02 Euro (brutto).
Bewerbung
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 31. Dezember 2017 an:
Hauptzollamt Münster
Ausbildung
Linus-Pauling-Weg 1-5
48155 Münster
oder per E-Mail an: ausbildung.hza-muenster@zoll.bund.de
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Kopien sämtlicher Schulabgangs- und Prüfungszeugnisse sowie eventueller Praktikumsbescheinigungen, bei noch nicht erworbenem Schulabschluss eine Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse
sowie gegebenenfalls
- eine Ablichtung des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheids über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
- die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin (bei Minderjährigen)
Bei Bewerbungen per E-Mail können ausschließlich Dokumente im PDF-Format berücksichtigt werden.
Die Ausbildungsoffensive der Bundesregierung soll Schulabgängerinnen und Schulabgängern eine erste Berufsausbildung ermöglichen. Andere Bewerberinnen und Bewerber können bei Bedarf nachrangig berücksichtigt werden.
Die Zollverwaltung fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner steht Ihnen gern zur Verfügung:
Herr Herbert
Telefon: 0251 4814-1260
Wir freuen uns auf Sie!
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Quelle : Zoll.de
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