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„Bei dem bevorstehenden Zollanschluße Hamburgs nahm der Staat Ihre erprobte Kraft und reiche Erfahrung zur Bewältigung der mit dieser entscheidenden Veränderung verbundenen Arbeiten in Anspruch. Sie haben auch hier das in Sie gesetzte Vertrauen in vollstem Maaße gerechtfertigt und zur gedeihlichen Lösung der schwierigen Aufgabe ganz wesentlich beigetragen.“
Auf einer aufwendig gefertigten Urkunde, eingelegt in eine hochwertige Ledermappe, wurde der preußische Oberzollinspektor Johann Wilhelm Klostermann mit diesen Worten zu seinem fünfzigjährigen Dienstjubiläum am 19. Juli 1901 von den Beamten des Hauptzollamts Ericus für seine außerordentlichen Dienste gewürdigt.
Klostermann gehörte unter anderem zur Verhandlungsdelegation, die die Interessen Hamburgs in Fragen des Freihafenbezirks gegenüber dem Bundesrat und dem Reich vertrat, dessen Übereinkommen am 25. Mai 1881 in den sogenannten Zollanschlussvertrag mündete. Mit der Annahme des Vertrags durch die Hamburger Bürgerschaft am 15. Juni 1881 wurde dann der Grundstein für die Einrichtung eines Freihafens gelegt.
Das Deutsche Zollmuseum findet:
„ein spannendes Stück Hamburgische Zollgeschichte!“
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Quelle : Zoll.de
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