[ad_1]
<www.zoll.de/goto?id=196268>
Ein interessanter Prospekt erreichte das Deutsche Zollmuseum vor einigen Tagen, und zwar eine Informationsbroschüre über die Einführung der „Straßenbenutzungsgebühr für schwere LKW ab 1. Juli 1990“.
Im Rahmen der geplanten Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr für Autobahnen und Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften für schwere Lkws sollte dem Zoll die Zuständigkeit für die Entrichtung dieser Abgabe ab dem 1. Juli 1990 übertragen werden.
Der Hintergrund dieser Maßnahme beruhte auf der Idee, den deutschen als auch europäischen Schwerlastverkehr gleichermaßen an den Kosten für die Instandhaltung der Verkehrswege zu beteiligen. Die Umsetzung wurde jedoch mit Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Juli 1990 abrupt gestoppt. Bereits geleistete Zahlungen mussten rückerstattet werden.
Zollgeschichtlich betrachtet, entsprach der Entwurf der Straßenbenutzungsgebühr dem Begriff der Maut, einer ursprünglichen Zollabgabe im Sinne eines Wegzolls. Heute jedoch findet die Maut im Rahmen einer territorial gebundenen Gebühr für die Nutzung von Straßen, Brücken, Autobahnen und Tunneln Anwendung.
[ad_2]
Quelle : Zoll.de
+++EILMELDUNG+++ Kaminbrand in Wertheim 08.03.2016 – Bildergalerie und Video