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Ein interessantes Dokument, ein Zollausweis mit der Nummer 824, der im Jahre 1957 durch das damalige Hauptzollamt Hamburg-Grenze ausgestellt worden ist, erreichte das Deutsche Zollmuseum vor einigen Tagen.
Der Inhaber dieses Schriftstücks, der Schiffsführer Fritz Feldmann, war berechtigt, die zugelassene Erleichterung beim Übergang über die Zollgrenze des Freihafens Hamburg in Anspruch zu nehmen. Schiffsführer, die für ihr Unternehmen ständig die Zollgrenze des Freihafens passieren mussten, nahmen diese Vergünstigungen gern in Anspruch.
Sie brauchten so die zeitaufwendige Zollabfertigung an den Übergangsstellen nicht mehr zu absolvieren. Im Gegenzug waren sie für die Einhaltung der an die Vergünstigung geknüpften Regelungen verantwortlich.
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Quelle : Zoll.de
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