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Frankfurt am Main, 16. Februar 2018
Zoll am Frankfurter Flughafen deckt nicht angemeldete Bargeldausfuhr auf
Am 7. Januar 2018 kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamts Frankfurt am Main das Gepäck eines Reisenden im Transit von Italien nach Nigeria. Der 45-jährige Passagier hatte insgesamt drei Gepäckstücke aufgegeben, darunter einen großen Karton mit einer Karaokemaschine. Nach mitgeführten Barmitteln befragt, machte der Mann mehrmals falsche Angaben über die Höhe des Bargeldbetrags.
In der Karaokemaschine sowie dem Gestänge seines Reisekoffers befanden sich insgesamt 101.280 Euro in Banknoten, die der Mann mutmaßlich dort versteckt und verbotswidrig nicht beim Zoll zur Ausfuhr angemeldet hatte.
Gegen den Reisenden wurde ein Bußgeldverfahren wegen Nichtanmeldens der Barmittel eingeleitet. Darüber hinaus wird noch abgeklärt, ob ein Geldwäscheermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung einzuleiten ist.
Europaweit sind Drittlandsreisende verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in die oder aus der Europäischen Union anzumelden.
In 5.666 Fällen meldeten Reisende im Jahr 2016 ihre Barmittel mit rund 214 Millionen Euro legal beim Hauptzollamt Frankfurt am Main an. 2.098 Mal wurden am Flughafen Verstöße mit rund 51 Millionen Euro gegen die Anmeldepflicht festgestellt. In 125 Fällen wurde ein Clearingverfahren eingeleitet, davon führten 13 Fälle zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche. In weiteren 18 Fällen wurden die Gelder aus anderen Gründen sichergestellt oder gepfändet.
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Quelle : Zoll.de
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