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Osnabrück, 22. März 2018
Zoll führte Prüfungen durch
Am 13. März 2018 stellten Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung in der Fleischbranche bei einer Firma im Landkreis Cloppenburg 20 Arbeitnehmer fest, die weder eine Aufenthaltserlaubnis noch eine Arbeitserlaubnis hatten.
Es handelte sich hierbei um Beschäftigte einer Werkvertragsfirma. Sie wiesen sich bei der Kontrolle mit rumänischen Identitätskarten aus. Da es sich bei den vorgelegten Dokumenten um Fälschungen handelte, wurden die Originalpässe in Begleitung von Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus ihren Wohnungen geholt. Dabei stellte sich heraus, dass die Arbeitnehmer aus den Ländern Ukraine, Moldawien und Russland stammten. Einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaßen sie nicht.
Gegen die Personen wurden Strafverfahren eingeleitet. Das zuständige Ausländeramt forderte die Arbeitnehmer auf, Deutschland bis zum 19. März 2018 zu verlassen und zum Beweis eine Grenzübertrittsbescheinigung zuzusenden. Gegen den Arbeitgeber wird wegen illegaler Ausländerbeschäftigung weiter ermittelt.
Die oben genannten Feststellungen waren Bestandteil einer regionalen Schwerpunktprüfung in der Fleischbranche. Daran waren 65 Beamte und Beamtinnen des Hauptzollamts Osnabrück beteiligt. Ziel der Überprüfung war die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Es wurden insgesamt zwölf Firmen im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück kontrolliert. Hierbei befragten die Zöllner die Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen, überprüften Mindestlohnbestimmungen und Aufenthaltstitel.
Nach ersten Erkenntnissen haben sich in 29 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in vier Fällen um Hinweise, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In 21 Fällen sind Ausländer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigungen tätig gewesen. Darüber hinaus gab es in vier Fällen Anhaltspunkte, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde.
Um die Rechtsverstöße abzuklären und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
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Quelle : Zoll.de
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