Zoll online – Pressemitteilungen – 25.000 Euro Sozialversicherungsbetrug

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Drei Arbeiter nicht angemeldet

Gegen den Inhaber eines Betriebs für Innenausbau aus dem Ortenaukreis verhängte das Amtsgericht Lahr mittels Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro. Der Mann hatte nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach von Juli 2013 bis Mai 2015 mindestens drei Arbeitnehmer nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet.

Das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis, so fanden die Zöllner heraus, hatte der 37-Jährige verschleiert, indem er die Arbeitsleistungen seiner drei Arbeitnehmer durch Rechnungsstellungen an diese als scheinbar selbstständige Subunternehmen verbucht und abgerechnet hatte. Die Männer waren jedoch ausschließlich für den Ortenauer Unternehmer tätig.

Den Sozialversicherungsträgern entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 25.000 Euro. Diesen Betrag muss der Beschuldigte ebenfalls zurückzahlen und gilt nun als vorbestraft. Der Strafbefehl wurde Anfang Februar 2019 rechtskräftig.

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Quelle : Zoll.de

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